Genossenschaftsmitglied werden
Als Mitglied unserer Genossenschaft gestalten Sie aktiv die Energiewende mit. Gemeinsam mit über 13.500 Bürger:innen haben Sie Anteil an der Weiterentwicklung unseres Unternehmens und unterstützen mit uns den Kampf für eine solidarische, klimafreundliche und zukunftsfähige Energieversorgung.
Unternehmen Bürgerenergiewende
Wir wollen die Bürgerenergiewende voranbringen und gemeinsam eine ökologische und bürgereigene Energiewirtschaft aufbauen. Als Mitglied entscheiden Sie mit und sind an der Unternehmung gleichberechtigt beteiligt. Zusammen können wir Großes bewegen – wir freuen uns auf Ihr Engagement und Ihre Ideen!
Unsere Bürgerenergieprojekte
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Klimaschonende Energie aus Sonne und Wind
Bürgereigene Energieerzeugung leistet einen wichtigen Beitrag zur Demokratisierung der Energieversorgung. Deswegen planen, errichten und betreiben wir – teils im Verbund mit Partnern oder als Dienstleister – deutschlandweit Erzeugungsanlagen für Erneuerbare Energien. Erfahren Sie mehr über unsere Projekte in den Bereichen Photovoltaik oder Windenergie!
Einfach Mitglied werden!
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Schon mit fünf Anteilen können Sie dabei sein
Die Beteiligung an unserer Genossenschaft ist unkompliziert und nur an wenige Anforderungen gebunden.
- Wenn Sie unsere Zulassungskriterien erfüllen, können Sie jederzeit Mitglied werden.
- Schon mit 5 Geschäftsanteilen à 100 € können Sie der Genossenschaft beitreten und bis zu 45 weitere Anteile zeichnen.
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Mitglied werden oder Beteiligung erhöhen
Sie sind interessiert an einer Mitgliedschaft oder wollen als Mitglied weitere Anteile zeichnen? Dann laden Sie unser Formular zur Beitrittserklärung oder zur Erhöhung der Beteiligung mit Satzung herunter. Eine Anteilszeichnung oder Erhöhung der Beteiligung ist zwischen 5 und 50 Geschäftsanteilen möglich (500 bis 5.000,00 €). Die Möglichkeit einer Übertragung von Geschäftsanteilen bleibt hiervon unberührt.
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Infos zu Dividende, Freistellungsauftrag und Kirchensteuerabzugsmerkmal
Die Ausschüttung einer Dividende beschließen die Mitglieder auf der Generalversammlung. Einen Freistellungsauftrag für Kapitalerträge können sie hier herunterladen. Freistellungsaufträge, NV-Bescheinigungen und Freistellungsbescheide müssen uns bis zum 31.03. eines Jahres vorliegen. Beachten Sie dazu unsere Hinweise in den FAQ und unser Infoschreiben zur jährlichen Übermittlung des Kirchensteuerabzugsmerkmales (KiStAM) an das Bundeszentralamt für Steuern.
Fragen zur Mitgliedschaft?
Sie haben noch Fragen zur Mitgliedschaft, zur Übertragung von Anteilen oder zu den Chancen und Risiken einer Beteiligung an der Genossenschaft? Bei unseren Fragen und Antworten finden Sie schnell die passende Antwort!