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Unser Förderprogramm

Förderung für Photovoltaik-Anlagen

Die Kraft der Sonne nutzen

Wir fördern Photovoltaik-Anlagen für alle, die bei uns Strom beziehen. So möchten wir gemeinsam mit Ihnen an einem Ausstieg aus der umweltschädlichen und ineffizienten Großenergiewirtschaft und einer Dezentralisierung der Energieversorgung arbeiten.

Wichtiger Hinweis: Weil wir die Sonnencent-Förderung 2025 anpassen werden, läuft die Förderung für Photovoltaik-Anlagen zur Jahresmitte 2025 aus. Der letzte Tag, an dem Sie einen Antrag nach den hier beschriebenen Kriterien einreichen können, ist der 30. Juni 2025.

Photovoltaik – sicher, sauber, nachhaltig

Ein Vater mit drei Söhnen steht vor einem Hang, im Hintergrund ist eine Scheune mit Solardach zu sehen

Dezentrale PV-Anlagen sind für uns seit jeher ein zentraler Baustein der Bürgerenergiewende. Das Schwarzwaldstädtchen Schönau, wo wir als «Stromrebellen» bekannt wurden, galt sogar lange Zeit als Photovoltaik-Hauptstadt Deutschlands. Seitdem ist die Solartechnik noch ausgereifter und auch deutlich kostengünstiger geworden. Damit sind bürgereigene PV-Anlagen gerade heute ein wichtiger Grundpfeiler einer auf erneuerbaren Ressourcen basierenden Energiewirtschaft.

Deshalb möchten wir auch Sie durch unsere Förderung ermutigen, mit Ihrer eigenen PV-Anlage zur Energiewende beizutragen. Die Voraussetzungen dazu, den Antrag sowie alle weiteren Details zum Thema finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Werden Sie Teil der Energiewende!

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Deutschlandkarte, die Größe darüberliegender Strom-Icons zeigt an, wie viele bürger:inneneigene Kraftwerke in welchem Bundesland gefördert wurden. Vor allem in Baden-Württemberg, aber auch in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen wurden besonders viele Kraftwerke gefördert.

Rebellenkraftwerke

Im Lauf der Jahre haben wir Tausende unserer Kund.innen dabei unterstützt, selbst nachhaltige Energie zu erzeugen. Mit ihren «Rebellenkraftwerken» – überwiegend PV-Anlagen, aber auch Blockheizkraftwerken oder Brennstoffzellen – leisten sie alle gemeinsam einen wesentlichen Beitrag beim Umstieg auf Erneuerbare Energien.

Bürgerenergie gemeinsam voranbringen

Seit Beginn des Förderprogramms konnten wir gut 8.400  Erzeugungsanlagen aus Sonnencents unterstützen. Diese Kraftwerke mit einer Gesamtleistung von 69.000 kWp produzieren deutschlandweit etwa 67 Millionen kWh sauberen Strom pro Jahr – und decken damit den Strombedarf einer Stadt mit mehr als 30.000 Menschen. Helfen Sie mit, diese Zahlen zu vergrößern!

Förderung für Ihre Photovoltaikanlage

Sie erhalten eine Förderung, die sich an der Leistung Ihrer PV-Anlage orientiert: 50€ pro kWp Leistung, bis zu 1.000€. Es lohnt sich also, wenn Sie bei der Installation nicht nur an Ihren eigenen aktuellen Bedarf denken, sondern alle Möglichkeiten des solaren Zubaus ausschöpfen.

Voraussetzungen für die Förderung

  • Ihre PV-Anlage ging vor maximal sechs Monaten in Betrieb.
  • Die Anlage wird von Ihnen oder einer Person aus Ihrem Haushalt betrieben.

So geht´s

Ihren Antrag stellen Sie per Online-Formular. Bitte halten Sie dafür folgende Angaben und Dokumente bereit:

  • Ihre EWS-Stromvertragsnummer,
  • Ihre Bankverbindung,
  • die Leistung Ihrer PV-Anlage sowie die
  • Eintragung ins Marktstammdatenregister als PDF-Datei

Entsprechen alle Angaben unseren Förderrichtlinien, erhalten Sie innerhalb von vier Wochen unsere Förderzusage und anschließend die erste Rate Ihrer Förderung.

    • Wir fördern fast alle, die Strom von den EWS beziehen

      Wenn zudem Ihre PV-Anlage

      • im Leistungsbereich zwischen 1 und 30kWp liegt
      • und innerhalb der letzten sechs Monate in Betrieb genommen wurde,

      können Sie sofort von unsererem Förderprogramm profitieren.

      Wir fördern auch Gemeinschaftsanlagen

      Falls Sie gemeinschaftlich eine PV-Anlage betreiben möchten, etwa als Verein oder Genossenschaft, kann eine zeichnungsberechtigte Person im Namen der Institution den Förderantrag stellen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Adresse der Betreibergemeinschaft von den EWS mit Strom versorgt wird.

      Wir fördern, solange Sie von uns mit Strom versorgt werden

      Sie erhalten die Auszahlungen nur, solange Sie auch Ökostrom von den EWS beziehen. Sollten Sie zu einem anderen Stromanbieter wechseln, entfallen weitere Auszahlungen aus unserem Förderprogramm.

    • Neue PV-Anlagen von 1 bis 30 kWp erhalten eine Förderung

      Wir fördern neu errichtete PV-Anlagen mit einer installierten Leistung zwischen 1 und maximal 30 kWp. Diese dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als sechs Monate in Betrieb sein. Maßgeblich ist dabei das Inbetriebnahmedatum laut Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR).

      Auch die Erweiterung einer bestehenden PV-Anlage fördern wir

      Sollten Sie eine ältere PV-Anlage betreiben und sich zu einer Erweiterung entschließen, können Sie für die zusätzlich geplanten Module ebenfalls unseren Förderzuschuss online beantragen. Bitte beachten Sie, dass Sie einen Förderantrag nur innerhalb der ersten sechs Monate nach Inbetriebnahme stellen können.

      Noch ein Hinweis: Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine technische oder (steuer)rechtliche Beratung leisten können. Bitte nehmen Sie bei Fragen zur Besteuerung eine Steuerberatung in Anspruch oder wenden Sie sich bei Fragen zur Anlagentechnik an einen Installationsbetrieb. Eine Erstinformation zu grundlegenden technischen und wirtschaftlichen Fragen bietet Ihnen unsere Energieberatungs-Hotline.

    • Sie erhalten einen Investitionszuschuss

      Für jedes Kilowatt Peak (kWp) Leistung Ihrer Anlage erhalten Sie einen Investitionszuschuss von 50€. Maßgeblich ist die installierte Leistung, wie sie im Marktstammdatenregister eingetragen ist. Diesen Wert runden wir kaufmännisch. Förderbeträge bis 300€ zahlen wir in zwei, höhere Beträge in fünf jährlichen Raten aus. Die maximale Förderung beträgt 1.000€.

      Beispielrechungen: So fördern wir und zahlen aus

      Installierte Leistung
      (kWp)
      Installierte Leistung
      (kWp, gerundet)
      x
      Förderbetrag
      = Förderung
      (gesamt)
      1,5 bis 2,4 2 50 € 100 € in zwei jährlichen Raten
      5,5 bis 6,4 6 50 € 300 € in zwei jährlichen Raten
      9,5 bis 10,4 10 50 € 500 € in fünf jährlichen Raten
      19,5 bis 20,4 20 50 € 1.000 € in fünf jährlichen Raten
      29,5 bis 30,0 30 50 € 1.000 € in fünf jährlichen Raten
      30,1 und mehr Keine Förderung möglich

      Die EWS-Förderung ergänzt Ihre Förderung nach EEG

      Unsere Förderung erhalten Sie völlig unabhängig von der EEG-Förderung, die Ihnen Ihr Netzbetreiber auszahlt. Sie stellt also eine Zusatzförderung dar.

      Sie können zusätzlich eine Batterie-Förderung erhalten

      Zusätzlich zur PV-Förderung können Sie von uns auch eine Förderung für Ihren neuen Batterispeicher erhalten. Bitte stellen Sie dazu einen zusätzlichen Antrag. Nähere Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite zur Förderung von Batteriespeichern.

      Kürzungen und Streichungen sind vorbehalten

      Die Förderung ist davon abhängig, dass in unserem Fördertopf ausreichend Mittel zur Verfügung stehen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

    • Online-Antrag ausfüllen, Registrierung hochladen und Förderung erhalten

      Hinweis: Die PV-Förderung läuft demnächst aus. Der letzte Tag, an dem Sie auf unten beschriebene Weise einen Förderantrag stellen können, ist der 30. Juni 2025.

      • Sie beantragen online: Bitte halten Sie dafür Ihre EWS-Stromvertrags- oder Zählernummer sowie Informationen zur Leistung Ihrer PV-Anlage bereit. Außerdem benötigen wir die Eintragung der Anlage ins Marktstammdatenregister (MaStR) als PDF-Datei.
      • Wir prüfen und bewilligen: Hierzu benötigen wir etwa vier Wochen.
      • Sie erhalten Ihre Förderung: Bei Erfüllung der Förderrichtlinien erhalten Sie eine Zusage von uns und wir zahlen den entsprechenden Betrag an Sie aus.

Jetzt Online-Antrag starten

Sie haben Ihre EWS-Vertragsnummer, Ihre Kontodaten und die PDF-Datei mit der Eintragung ins Marktstammdatenregister bereit? Dann können Sie gleich mit Ihrem Online-Antrag starten!

Kontakt

Sie haben noch Fragen zum Förderprogramm? Dann informieren Sie sich auf unserer Kontaktseite über die passende Ansprechperson für Ihr Anliegen und nehmen Sie gleich online oder telefonisch Kontakt auf!