Förderung für Heizungspumpen
Einfach und schnell Strom sparen!
Womöglich lauert bei Ihnen – gut im Keller versteckt – ein heimlicher Stromfresser: Veraltete Heizungspumpen gehören in vielen Haushalten zu den energiehungrigsten Geräten. Ein Austausch spart bis zu 80 % Strom und rentiert sich bereits nach drei bis fünf Jahren. Wir unterstützen Sie gerne dabei – mit bis zu 100 €!
Säulendiagramm: Das bringt der Austausch, Vergleich der Stromkosten pro Jahr:
Alte Pumpe: 230 € pro Jahr,
Elektroherd: 180 € pro Jahr,
Kühlschrank: 130 € pro Jahr,
Waschmaschine 80 € pro Jahr,
Neue Pumpe: 30 € pro Jahr.
Warum lohnt sich der Austausch?
Heizungspumpen werden elektrisch betrieben und sorgen für die Zirkulation des Wassers durch die Heizungsanlage. Viele Pumpen sind jedoch überdimensioniert oder – schlimmer noch – sie laufen durchgängig, unabhängig vom aktuellen Wärmebedarf. Eine neue, hocheffiziente Heizungspumpe, von Fachleuten eingestellt, läuft dagegen nur bei Bedarf und benötigt dadurch deutlich weniger Energie. So sparen Sie durch den Pumpenaustausch bares Geld.
Über das Förderprogramm «Sonnencent »unterstützen wir Sie als Kundin oder Kunde einfach und unbürokratisch mit einem Investitionszuschuss von 50 € pro gewechselter Pumpe – ganz gleich, ob Heizungs- oder Warmwasserzirkulationspumpe.
Voraussetzungen für eine Förderung
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Der Austausch der Heizungspumpe(n) liegt nicht länger als drei Monate zurück (hier zählt das entsprechende Rechnungsdatum).
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Gefördert werden maximal zwei Pumpen pro Haushalt, die Höchstförderung beträgt also 100 €.
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Von der «Sonnencent»-Förderung ausgenommen sind außerdem Pumpen, die im Zusammenhang mit dem Austausch der gesamten Heizungsanlage stehen. Zu klimafreundlichen Heizungssystemen und zu weiteren passenden Fördermöglichkeiten der öffentlichen Hand berät Sie gerne unsere kostenlose Energieberatungs-Hotline.
So geht´s
- Sie lassen eine oder zwei Heizungs- oder Warmwasserzirkulationspumpe(n) von Fachleuten austauschen.
- Sie füllen das Online-Antragsformular aus und laden dabei ein Foto oder eine PDF-Datei der Rechnung hoch.
- Wir prüfen den Antrag und überweisen den Investitionszuschuss für den Austausch auf Ihr Konto.
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Wen wir fördern
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Wir fördern fast alle, die Strom von den EWS beziehen
Sie können den Investitionszuschuss beantragen, wenn
- ein Fachbetrieb innerhalb der letzten drei Monate ihre alte Heizungs- oder Wärmezirkulationspumpe durch eine neue ersetzt hat.
Der Zuschuss kommt aus dem Förderprogramm «Sonnencent», der sich aus dem in unseren Energietarifen enthaltenen Förderbeitragen speist. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
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Was wir fördern
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Den Austausch alter Heizungs- und Warmwasserzirkulationspumpen
Wir fördern den Austausch von bis zu zwei alten Heizungs- und Warmwasserzirkulationspumpen gegen neue, hocheffizient arbeitende Geräte. Da alle Neugeräte mittlerweile mit sehr niedrigen Verbrauchswerten aufwarten können, ist unsere Förderung nicht auf Pumpen eines bestimmten Herstellers oder bestimmte Modellreihen beschränkt.
Wir fördern bis zu zwei Pumpen mit je 50 €
Sie erhalten nach Eingang Ihres Online-Antrags und Prüfung unsererseits einmalig 50 € pro ausgetauschter Pumpe. Es werden maximal zwei Pumpen pro Haushalt gefördert – die Maximalförderung beträgt also 100 €.
Keine Förderung im Rahmen von Gesamtsanierungen der Heizungsanlage
Von dieser Förderung ausgenommen sind Pumpen, die im Zusammenhang mit dem Austausch der gesamten Heizungsanlage eingebaut werden oder wurden. Möchten Sie ihre Heizung von Grund auf modernisieren, unterstützt Sie unsere Energieberatungs-Hotline gerne mit Informationen zu passenden Förderangeboten der öffentlichen Hand.
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Wie Sie die Förderung beantragen
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Nachweis für Pumpentausch hochladen, Zuschuss als Gutschrift erhalten
Sobald Sie Ihre Heizungspumpe(n) ausgetauscht haben, können Sie hier Ihren Online-Antrag stellen. Das geht schnell und einfach, wenn Sie für den Antrag
- Ihre EWS-Vertragsnummer, die Sie beispielsweise auf Ihrer letzten Stromrechnung finden
- und ein Digitalfoto oder eine PDF-Datei der Heizungspumpenrechnung(en)
bereithalten. Bitte beachten Sie, dass das auf der Rechnung angegebene Datum maximal 3 Monate zurückliegen darf. Die Rechnung(en) können Sie beispielsweise mit Ihrem Handy abfotografieren; achten Sie aber bitte darauf, dass die Informationen auf der Rechnung gut lesbar sind. Sie erhalten nach Absenden Ihres Antrags automatisch eine E-Mail-Bestätigung.
Nach dem Eingang Ihres Antrags und der Rechnung überprüfen wir Ihre Angaben. Entsprechen diese den hier genannten Förderkriterien, überweisen wir den Förderbetrag auf das von Ihnen angegebene Konto. Die Förderung beträgt einmalig 50 € pro ausgetauschter Pumpe. Es werden maximal zwei Pumpen pro Haushalt gefördert, die Höchstförderung beträgt also 100 €.
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Jetzt lossparen!
Setzen Sie mit uns den Rotstift an! Wir versuchen, den bürokratischen Aufwand für Sie so gering wie möglich zu halten, damit Sie einfach und schnell Strom sparen und so unser Klima und Ihren Geldbeutel entlasten können. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie unser Angebot nutzen und dem heimlichen Stromfresser in Ihrem Keller schon bald den Garaus machen!