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Fragen und Antworten

Fragen zum Wärmestrom?

Sie möchten EWS-Wärmepumpenstrom beziehen oder haben eine Frage zu Ihrer Rechnung oder einem anstehenden Umzug? Hier haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.

Fragen und Antworten zum Wärmestrom

    • Ihr Netzbetreiber kann die Versorgung Ihrer Wärmepumpe in bestimmten Fällen unterbrechen

      Ihr Netzbetreiber kann die Stromzufuhr Ihrer Wärmepumpe unterbrechen – wenn der Zähler für Ihren Wärmstrom dies technisch zulässt. Diese Unterbrechungen können entweder zu festen Zeiten oder bedarfsgerecht maximal dreimal am Tag für jeweils zwei Stunden erfolgen, kommen aber nur recht selten vor. Ihre Wärmepumpe arbeitet während dieser Unterbrechung nicht – warm bleibt es jedoch trotzdem, da die Wärme entweder nachproduziert oder ggf. Ihrem Pufferspeicher entnommen wird.

      Ist kein unterbrechbarer Zähler im Einsatz, können wir keinen Wärmepumpenstrom liefern

      Wenn Ihr Stromzähler nicht unterbrechbar ist, können wir Ihnen unseren Sondertarif für Wärmepumpen leider nicht anbieten. Das liegt daran, dass wir vom Netzbetreiber dann auch nicht die «vergünstigten Netzentgelte für unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen» in Rechnung gestellt bekommen, sondern die regulären Netzentgelte.

      Natürlich können Sie Ihre Wärmepumpe dennoch nachhaltig und klimaschonend mit EWS-Ökostrom betreiben – nur eben zu unserem Normaltarif.

    • Am einfachsten durch einen kurzen Anruf bei Ihrem lokalen Netzbetreiber

      Sie haben außer Ihrem Zähler für den Haushaltsstrom einen zusätzlichen Zähler für den Wärmestrom? Dann ist dieser in der Regel auch unterbrechbar und Sie können unseren Wärmestromtarif abschließen.

      Wenn Sie unsicher sind, ob der Stromzähler durch den Netzbetreiber unterbrechbar ist, sollten Sie bei diesem nachfragen. Notieren Sie dazu Ihre Zählernummer, die Sie auf der letzten Stromabrechnung oder direkt auf dem entsprechenden Zähler finden.

      Anhand dieser Nummer können Sie bei Ihrem Netzbetreiber telefonisch schnell in Erfahrung bringen, ob Ihr Zähler «nach §14a EnWG» unterbrechbar ist.

    • Wir versorgen Sie gerne mit EWS-Ökostrom!

      Wie auch andere Anbieter können wir Ihnen unseren Wärmepumpentarif nur dann anbieten, wenn Ihr Wärmepumpenstrom über einen separaten, unterbrechbaren Zähler gemessen wird.

      Natürlich können Sie Ihre Wärmepumpe dennoch nachhaltig und klimaschonend mit EWS-Ökostrom betreiben – nur eben zu unserem Normaltarif.

    • In der Regel ja

      Wenn Sie für Ihre Wärmepumpe einen separaten Stromzähler haben – also getrennt von Ihrem Haushaltsstrom - ist dieser in der Regel auch unterbrechbar und Sie können unseren Wärmestromtarif abschließen.

      Wenn Sie sich unsicher sind, können Sie diesbezüglich auch Ihren zuständigen Netzbetreiber oder Installateur fragen.

    • Sie benötigen lediglich einen separaten, unterbrechbaren Zähler für den Wärmestrom

      Die einzige Voraussetzung für den Bezug von EWS-Wärmestrom ist, dass Sie über einen separaten, vom Haushaltsstrom unabhängigen Zähler für Ihren Wärmepumpenstrom verfügen.

      Dieser Zähler muss zudem unterbrechbar sein, so dass Ihr Netzbetreiber die Wärmestromlieferung in Zeiten hoher Netzbelastung unterbrechen kann – was für den günstigeren Wärmepumpentarif sorgt. Solche Unterbrechungen, in denen Ihre Wärmepumpe keine Wärme erzeugen kann, sind allerdings sehr selten, so dass die fehlende Wärmemenge nach der Unterbrechung schnell nachproduziert werden kann.

      Wenn Sie einen solchen Zähler haben, können Sie Ihren Wärmestrompreis gleich hier berechnen und online abschließen.

    • Ja, wenn der Zähler ausschließlich den Wärmestrom misst und unterbrechbar ist

      Wenn Ihr Doppeltarifzähler unterbrechbar ist und ausschließlich den Stromverbrauch Ihrer Wärmepumpe misst, können Sie Ihren Wärmestrompreis gleich hier berechnen und online abschließen. Am Preis ändert dabei sich nichts – bei den Konditionen machen wir keinen Unterschied zwischen Ein- und Doppeltarifzählern.

    • Der Stromverbrauch hängt unter anderem von der Größe der beheizten Wohnfläche ab

      Sollten Sie keine Daten zu Ihrem Jahresverbrauch an Wärmestrom zur Hand haben, können Sie sich an diesen Richtwerten für die beheizte Wohnfläche orientieren.

      • ca. 75 m²: 3.000 kWh / Jahr

      • ca. 100 m²: 4.000 kWh / Jahr

      • ca. 150 m²: 6.000 kWh / Jahr

      • ca. 200 m²: 8.000 kWh / Jahr

      Bitte beachten Sie jedoch, dass je nach individueller Bauausführung und dem Effizienzgrad der Wärmepumpe Ihr tatsächlicher Stromverbrauch stark von diesen Richtwerten abweichen kann.

    • Photovoltaik kann – vor allem im Sommer – den Betrieb von Wärmepumpen unterstützen.

      Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, sich eine Wärmepumpe zuzulegen oder bereits eine Wärmepumpe besitzen, ist die Kombination mit einer Photovoltaik-Anlage in jedem Fall sinnvoll.

      Beachten Sie jedoch, dass besonders wenn Sie viel Wärme benötigen – nämlich im Winter – die Photovoltaik-Anlage weniger Strom produziert. Sie können daher nur einen Teil des Strombedarfes der Wärmepumpe decken, leisten aber trotzdem mit der Anschaffung einer Photovoltaik-Anlage einen großen Beitrag zur Energiewende.

      Wir fördern Ihre Photovoltaik-Anlage

      Wenn Sie erwägen, eine eigene Photovoltaik-Anlage zu installieren und Strom von den EWS beziehen, profitieren Sie bis Mitte 2025 noch ganz besonders, denn wir fördern Ihre neue Anlage. Allerdings läuft die Förderung zum 30. Juni 2025 aus. Mehr dazu finden Sie auf unserer Seite zur PV-Förderung.

      Unseren Privatkundinnen und -kunden bieten wir gemeinsam mit der Energieagentur Regio Freiburg bundesweit eine kostenlose telefonische Erstberatung zu vielen Themen rund um Fragen der eigenen Strom- und Wärmeerzeugung, Speichermöglichkeiten und Energieeffizienz an. Die Rufnummer und weitere Informationen finden sie auf dieser Seite.

    • Wärmepumpen – wenn mit Ökostrom betrieben – können die Wärmewende voranbringen

      Im Wärmesektor hat die Energiewende noch gar nicht begonnen: Da 75 % der benötigten Energie durch fossile Energieträger gedeckt werden, stammen 20 % der CO2-Emissionen in Deutschland aus der Erzeugung von Gebäudewärme. Daher sind gerade im Wärmebereich noch größere Anstrengungen notwendig, um die Klimaziele zu erreichen.

      Experten empfehlen für die Dekarbonisierung des Wärmesektors die Förderung von energetischer Sanierung, den Einsatz erneuerbarer Wärmequellen (wie Solarthermie und Biomasse) sowie eine verstärkte Nutzung von Strom aus Erneuerbaren und hier insbesondere den Einsatz von Wärmepumpen. Diese können einen sinnvollen Beitrag zur Wärmewendende leisten – aber nur dann, wenn Sie zu 100 % mit Strom aus Erneuerbaren Energien versorgt werden. Näheres dazu finden Sie in unserem Hintergrundpapier zum Thema Wärmepumpen.

      Entscheidend sind auch Gebäudefaktoren, Art der Wärmepumpe und verwendetes Kältemittel

      Aus Sicht der EWS sind Wärmepumpen nicht per se ökologisch und ökonomisch sinnvoll. So hängt Ihre Effizienz beispielsweise stark von individuellen Gebäudefaktoren ab. Gerade im unsanierten Altbau ist ein Einsatz meist nicht ratsam, da hohe Betriebskosten drohen. Zudem ist zwischen den verschiedenen Typen von Wärmepumpen zu unterscheiden: So arbeiten Erdwärme- und Grundwasserwärmepumpen grundsätzlich effizienter als Luftwärmepumpen.

      Auch die verwendeten Kältemittel sind ein zu berücksichtigender Umweltfaktor. Häufig werden teilfluorierte Kältemittel eingesetzt, die teils ein um mehr als tausendfach höheres Treibhausgaspotenzial als CO2 aufweisen. Daher ist bei der Auswahl von Wärmepumpen unbedingt auf die Verwendung eines möglichst klimafreundlichen Kältemittels zu achten.

      Vor der Investition in eine Wärmepumpe empfiehlt sich eine Energieberatung

      Insgesamt empfehlen wir vor der Investition in eine Wärmepumpe immer eine ergebnisoffene Prüfung vor Ort mit einem erfahrenen Energieberater. Dabei sollte auch der mögliche Einsatz anderer erneuerbarer Wärmeversogungstechnologien erwogen werden. Als Kunde der EWS können Sie hierzu gerne eine telefonische Erstberatung in Anspruch nehmen.

    • Einzige Voraussetzung: ein separater, unterbrechbarer Zähler für den Wärmestrom

      Wärmepumpenstrom können Sie nur dann von uns erhalten, wenn Sie über einen separaten, vom Haushaltsstrom unabhängigen Zähler für den Wärmestrom haben. Dieser Zähler muss zudem unterbrechbar sein, so dass Ihr Netzbetreiber die Wärmestromlieferung kurzfristig unterbrechen kann.

      Wenn Sie einen solchen Zähler haben, können Sie Ihren Wärmestrompreis gleich hier berechnen und den Tarif gleich online abschließen. Weitere Fragen zum Zähler und wie Sie herausfinden können, ob Ihr Zähler unterbrechbar ist, beantworten wir weiter oben im Abschnitt «Fragen zu Wärmestrom und Zähler».

    • Schnell und bequem: der Online-Auftrag

      Am einfachsten geht der Wechsel zu den EWS mit dem Online-Rechner auf dieser Seite: Sie können für den EWS-Wärmepumpenstrom gleich hier Ihren individuellen Preis berechnen und online abschließen.

      Alternativ: Wechsel per PDF-Auftrag

      Alternativ schicken Sie den EWS einfach den als PDF heruntergeladenen und ausgefüllten Auftrag zur Stromlieferung. Den Link zum Wechsel per PDF-Auftrag finden Sie beim Online-Rechner. Legen Sie dem Auftrag bitte unbedingt eine Kopie Ihrer letzten Stromrechnung bei!

      Nach sechs Wochen geht's los

      Den gesamten Stromversorgerwechsel erledigen die EWS dann für Sie. In der Regel erhalten Sie sechs Wochen, nachdem Ihr Wechselauftrag dort eingegangen ist, Wärmestrom von den EWS. Die Umstellung erfolgt jeweils zum Ersten eines Monats. Sobald der genaue Termin des Versorgerwechsels klar ist, werden Sie umgehend benachrichtigt.

      Der Wechsel ist kostenlos

      Übrigens: der Wechsel kostet nichts, weder beim alten Versorger noch bei den EWS.

    • Keine Unterbrechung der Stromversorgung

      Die Stromversorgung wird auf keinen Fall unterbrochen, die unterbrechungsfreie Versorgung ist gesetzlich garantiert. Selbst in einem «vertragslosen» Zustand wäre der örtliche Grundversorger verpflichtet, Sie mit Strom zu versorgen.

      Keine technischen Arbeiten in Ihrem Haushalt

      Beim Wechsel sind keinerlei technische Arbeiten in Ihrem Haushalt nötig. Auch der Stromzähler für Ihren Wärmestrom muss nicht ausgetauscht werden.

    • Kündigung zum Monatsende jederzeit möglich

      Das Vertragsangebot der EWS beinhaltet keinerlei Vertragsbindung oder Anfangslaufzeit. Der Stromversorgungsauftrag für Ihren Wärmestrom kann von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.

    • Stornierung bis zu zwei Wochen nach Abschluss

      Nach Abschluss können Sie Ihren Vertrag innerhalb einer Frist von zwei Wochen bei den EWS stornieren lassen.