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Fragen und Antworten

Fragen zum Ökostrom?

Ob Sie demnächst Ökostrom beziehen möchten oder als Kunde eine Frage zu Ihrer Rechnung oder einem anstehenden Umzug haben – hier finden Sie die wichtigsten Informationen in kompakter Form.

    • Das ist abhängig von Ihrem Vertrag

      Wir bieten Verträge mit und ohne Mindestvertragslaufzeit an. Verträge ohne Laufzeit können jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Wurde eine feste Laufzeit (Erstlaufzeit) vereinbart, kann die Kündigung frühestens mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Erstlaufzeit erfolgen.

    • Ihr Vertrag läuft automatisch weiter, ist jedoch monatlich kündbar

      Nach Ende der Erstlaufzeit ist Ihr Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar.

    • Bis zu zwei Wochen nach Abschluss sofort, danach zum nächsten Monatsende

      Sie können Ihren Auftrag zur Stromlieferung beziehungsweise Ihren Stromvertrag innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Vertragsabschluss widerrufen. Nach Ablauf dieser Frist gilt unsere Kündigungsfrist von einem Monat zum nächsten Monatsende.

    • Das erledigen wir für Sie!

      Die Kündigung bei Ihrem bisherigen Stromanbieter erledigen wir. Sie brauchen sich also um nichts zu kümmern.

    • Nein, es gibt keine Mindestabnahmemenge

      Sie erhalten von uns immer genauso viel Strom, wie Sie benötigen.

    • Nach etwa sechs Wochen geht's los

      In der Regel erhalten Sie sechs Wochen, nachdem Ihr Wechselauftrag bei uns eingegangen ist, Ökostrom von den EWS. Sobald wir den genauen Termin des Versorgerwechsels kennen, erhalten Sie von uns umgehend eine Benachrichtigung.

       

    • Von Ihrem neuen Stromversorger …

      Sie erhalten in diesem Fall Strom von Ihrem neuen Stromversorger. Hinweis: Wenn Sie von den EWS zu einem anderen Anbieter wechseln möchten, empfehlen wir, die Kündigung durch Ihren neuen Anbieter vornehmen zu lassen.

      … oder vom örtlichen Grundversorger

      Wenn Sie sich noch nicht für einen neuen Versorger entschieden haben, erhalten Sie den Strom von Ihrem örtlichen Grundversorger. Ihre Stromversorgung wird dabei auf keinen Fall unterbrochen – die unterbrechungsfreie Versorgung ist gesetzlich garantiert.

    • Der Arbeitspreis (in ct/kWh) setzt sich zusammen aus

      • den Beschaffungskosten für regenerative Energie,
      • den Netznutzungsentgelten, die der örtliche Stromnetzbetreiber erhebt,
      • der Stromsteuer (2,05 ct/kWh),
      • einer Konzessionsabgabe an die jeweilige Gemeinde,
      • der §19-StromNEV-Umlage, welche die Netzentgeltbefreiung der Großindustrie kompensiert,
      • der Offshore-Netzumlage, die den verzögerten Netzanschluss für Offshore-Windparks ausgleicht,
      • dem Förderanteil (mind. 0,5  ct/kWh), der das Förderprogramm «Sonnencent» unterstützt,
      • unserer Marge und
      • der Mehrwertsteuer (zurzeit 19 %).
    • Nein, der Wechsel ist kostenlos

      Der Wechsel kostet nichts, weder bei Ihrem bisherigen Stromversorger noch bei uns.

    • Ja – EWS Ökostrom Dynamisch

      Alle Informationen zu unserem dynamischen Tarif finden Sie auf dieser Seite. Bitte beachten Sie: Um von unserem dynamischen Stromtarif zu profitieren, benötigen Sie ein intelligentes Messsystem (iMSys) oder auch Smart Meter genannt. 
       

       

    • Nein – außer in unseren Netzen in Schönau und Umgebung

      Einen reinen Nachtstromtarif bieten wir nur in unseren eigenen Netzen in Schönau und Umgebung an – in Kombination mit einem Tagstromtarif.

      Wenden Sie sich gerne an unser Kundencenter, falls Sie in unserem Netzgebiet mit dieser Tarifkombination versorgt werden möchten.

    • Wir bieten neben Ökostrom auch Wärmepumpen- und Autostrom an

      Zusätzlich zum Ökostromtarif für Haushaltskunden bieten wir sowohl einen Wärmepumpen- als auch einen Autostromtarif an. Mehr dazu erfahren Sie auf unserer Wärmepumpen - oder Autostromseite.

    • Weil das Förderprogramm «Sonnencent» einen echten Mehrwert darstellt

      Unser Ökostromtarif enthält den «Sonnencent», einen Förderanteil für Energiewendeprojekte und zur Förderung neuer Stromerzeugungsanlagen. Mit Ihrem Beitrag zum Förderprogramm «Sonnencent» tragen Sie schon jetzt dazu bei, dass mehr gemeinschaftlich genutzte Erzeugungsanlagen gebaut werden. Außerdem unterstützen Sie damit zahlreiche Initiativen, innovative Projekte für Energiewende und Klimaschutz und vieles mehr. Im letzten Jahr kam durch den Sonnencent ein Betrag von über 2 Mio. € zusammen – ein echter Mehrwert für Energiewende und Klimaschutz. Informieren Sie sich hier über die Themenfelder unserer gemeinschaftlichen Projektförderung und zum Förderprogramm allgemein.

    • Schnell und bequem per Online-Auftrag

      Nutzen Sie für Ihren Wechsel zu den EWS bitte unseren Online-Auftrag. Sie können als Privatkunde gleich hier Ihren individuellen Abschlag berechnen und ganz einfach online zu uns wechseln. Bitte halten Sie dazu Ihre Zählernummer bereit, die Sie beispielsweise auf Ihrer letzten Stromrechnung finden.

      Der Wechsel ist kostenlos

      Der Wechsel kostet nichts, weder beim alten Versorger noch bei den EWS.

    • Ja, von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen

      Sie können unabhängig von Ihrem Wohnort deutschlandweit zu den EWS wechseln. Einge wenige Ausnahmen gibt es an den Grenzen zu Schweiz und Österreich, wo der Strom nicht über das deutsche Netz geliefert wird. Dies betrifft

      • die Stadtwerke Lindau (Bodensee),
      • die Elektrizitätswerke Reutte GmbH & CoKG,
      • die Voralberger Kraftwerke AG und die Stromversorgung Inzell eG,
      • die Gemeindewerke Hohentengen sowie
      • die Gemeindewerke Jestetten.

      Da die oben genannten Einschränkungen der freien Stromlieferanten-Wahl kontinuierlich aufgehoben werden, erfragen Sie bitte den aktuellen Stand in unserem Kundencenter.

    • Lediglich über Ihren Zählerstand zum Wechseltermin

      Den Stromversorgerwechsel selbst übernehmen die EWS für Sie. Zum Wechseltermin sollten Sie aber Ihrem bisherigen Stromversorger den abgelesenen Zählerstand mitteilen. Oft schickt der alte Versorger ein Ableseformular zum Wechseltermin, bisweilen wird der Zählerstand aber auch einfach geschätzt. Es ist jedoch immer sinnvoller, den Zählerstand mitzuteilen, als ihn schätzen zu lassen.

    • Mit eigenem Stromzähler: jederzeit!

      Sie können jederzeit zu den EWS wechseln, wenn Sie einen eigenen Stromzähler haben. «Eigen» bedeutet, dass der Stromzähler auf ihren Namen läuft und Sie eine Rechnung von einem Stromlieferanten bekommen. Dabei ist es völlig egal, ob Sie in einem Haus oder einer Mietwohnung wohnen. Auch Ihren Vermieter müssen Sie nicht über den Wechsel informieren.

    • Auf keinen Fall!

      Die unterbrechungsfreie Versorgung ist gesetzlich garantiert. Selbst in einem «vertragslosen» Zustand wäre der örtliche Grundversorger verpflichtet, Sie mit Strom zu versorgen.

    • Nein, es fallen keine technischen Arbeiten in Ihrem Haushalt an

      Beim Wechsel zu den EWS als Stromversorger sind keinerlei technische Arbeiten in Ihrem Haushalt nötig. Auch Ihr Stromzähler muss nicht ausgewechselt werden.

    • Ihr Netzbetreiber vor Ort

      Die Ablesung erledigt, wie vorher auch, der Netzbetreiber vor Ort. Er schickt einen Mitarbeiter zum Ablesen vorbei oder fordert Sie wie bisher mit einer Ablesekarte auf, ihm den Zählerstand zu einem bestimmten Termin mitzuteilen.

      Wenn keine Ablesung möglich ist oder Sie die Ablesekarte nicht zurückschicken, schätzt er aufgrund Ihres bisherigen Verbrauchs den Zählerstand zum angegebenen Termin. Da eine Schätzung aber immer ungenauer ist, solten Sie besser Ihren Zählerstand ablesen lassen oder selbst ablesen.

    • Ihr Netzbetreiber vor Ort

      Bitte wenden Sie sich an Ihren örtlichen Netzbetreiber – dieser ist gesetzlich verpflichtet, technische Störungen der Stromversorgung zu beheben.

    • So früh wie möglich

      Sobald das genaue Datum Ihrer Schlüsselübergabe feststeht, teilen Sie uns bitte Ihre neuen Adressdaten mit. Wir informieren im Anschluss den örtlichen Stromnetzbetreiber über Ihren bevorstehenden Umzug.

      Am Übergabetag sollten Sie den Stromzähler in Ihrer alten Wohnung ablesen und uns sowie Ihrem örtlichen Netzbetreiber den Zählerstand mitteilen – ansonsten wird der Stand durch Ihren Netzbetreiber geschätzt. Ihren Zählerstand können Sie uns hier online melden.

      Möchten Sie Ihren Stromvertrag einfach mitnehmen?

      Wenn Sie auch in Ihrem neuen Zuhause EWS-Ökostrom beziehen möchten, können Sie ganz einfach unser Umzugsformular nutzen. Dabei können Sie sowohl den Zählerstand in Ihrer alten Wohnung zum Tag der Übergabe angeben, als auch den in Ihrer neuen Wohnung, falls Sie diesen bereits in Erfahrung bringen konnten.

    • Sie erhalten Ihre Rechnung per Post von uns

      Die erste Rechnung werden Sie in aller Regel nach weniger als 12 Monaten erhalten, da der Zeitpunkt der Zählerablesung normalerweise der gleiche bleibt. Bei allen folgenden Rechnungen werden dann wieder 12-Monats-Zeiträume abgerechnet.

    • Je nach Schlussrechnung Ihres bisherigen Anbieters

      Sie erhalten von Ihrem bisherigen Anbieter eine Schlussrechnung über ihren Stromverbrauch, die eine Gutschrift oder einen Rechnungsbetrag enthalten kann. Damit ist alles beglichen und die Vertragsbeziehung zu Ihrem bisherigen Lieferanten endet. Der Lieferantenwechsel selbst darf nichts kosten.

    • Nicht zwingend, es erleichtert unsere Arbeit jedoch erheblich

      Eine Einzugsermächtigung ist keine zwingende Voraussetzung für eine Belieferung. Allerdings sind wir Ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns eine solche erteilen, weil es unsere Arbeit erheblich erleichtert. Denn wenn Sie selbst überweisen, müssen wir alle Zahlungen einzeln prüfen, was einen erheblichen Zeitaufwand bedeutet.

      Sie hingegen müssen an die Überweisung oder an etwaige Änderungen eines Dauerauftrags denken. Eine – jederzeit widerrufbare – Einzugsermächtigung ist also für Sie und uns deutlich einfacher.

    • Einmal pro Monat, am 15.

      Die Abschläge werden einmal monatlich für den laufenden Monat erhoben und sind am 15. eines jeden Monats fällig. Die Höhe des monatlichen Abschlags errechnet sich aus Ihrem Vorjahresverbrauch, der uns von Ihrem örtlichen Netzbetreiber mitgeteilt wird.

      Ihr Vorjahresverbrauch bestimmmt die Höhe Ihrer Abschläge

      Die von Ihnen über das Jahr gezahlten Abschläge werden in einer Jahresabrechnung verrechnet. Sollten Sie über das Jahr zuviel bezahlt haben, überweisen wir Ihnen das entstandene Guthaben; bei Unterzahlung erhalten Sie eine Rechnung von uns. Ihren monatlichen Abschlag berechnen wir danach erneut anhand Ihres durchschnittlichen Verbrauchs im Vorjahr.

    • Ja, allerdings ohne Vergünstigung

      Sie können jährlich, viertel- oder halbjährlich im Voraus bezahlen. Eine Vergünstigung dafür gibt es jedoch nicht, da die Verwaltung der Vorauszahlungen für uns einen zusätzlichen Aufwand bedeutet.