Jetzt zu BUND-Regionalstrom wechseln!
Energiewende in Baden-Württemberg voranbringen
Willkommen beim Ökostromabschluss unseres Strompartners EWS Schönau. Einfach Preis berechnen und zu sauberem Ökostrom wechseln – die BUND Service GmbH des BUND-Landesverband Baden-Württemberg kooperiert seit vielen Jahren mit den EWS, um gemeinsam BUND-Regionalstrom anbieten zu können.
Diese Ziele verfolgen wir
Mit dem Bezug von BUND-Regionalstrom vollziehen Sie nicht nur den persönlichen Atom- und Kohleausstieg, sondern unterstützen die Energiewende auch konkret: Denn die BUND Service GmbH erhält dabei Mittel aus dem EWS-Förderprogramm «Sonnencent». Damit fördern wir den Bau und die Optimierung von ökologisch vorbildlichen Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien, beteiligen uns an entsprechenden Anlagen und führen Maßnahmen und Aktionen zum Einsparen von Energie und zur Steigerung der Energieeffizienz durch.
Warum wir EWS-Strom empfehlen
-
Wir sagen Nein zu Kohle und Atom!
BUND-Regionalstrom: das ist Ökostrom von den EWS Schönau. Und der kommt grundsätzlich nicht aus Anlagen, an denen Atom- oder Kohlekonzerne beteiligt sind.
Wir sagen Ja zu klimaschonendem Strom
Ökostrom von den EWS stammt zu über 70 % aus Neuanlagen und kommt zu 100
Sie profitieren von einem günstigen Tarif mit Fördereffekt
35,90 Cent pro kWh – davon 0,5 Cent für das Förderprogramm «Sonnencent», das auch BUND-Projekte unterstützt – plus 13,90 € Grundpreis / Monat.
Zertifizierter Ökostrom
-
Zertifiziert von EnergieVision
Das Siegel des unabhängigen EnergieVision e. V. belegt, dass die EWS ausschließlich Ökostrom aus 100 % Erneuerbaren Energien anbieten und kontinuierlich innovative Projekte fördern, welche die Energiewende voranbringen.
-
TÜV-NORD-Zertifikat
Die EWS-Kriterien: Strom zu mindestens 70 % aus Neuanlagen, keine Beteiligungen von Atom- oder Kohlekonzernen, keine CO2-Emissionen, garantierte Entstehung neuer Ökokraftwerke.
100 % Erneuerbare Energien
-
Wir beziehen Wind-, Solar- und Wasserkraft von unabhängigen Anbietern in Norwegen, Spanien und Deutschland. Detaillierte Angaben zum Strommix des Vorjahres veröffentlichen wir im Herbst des laufenden Jahres. Unseren Strommix und die Herkunft lassen wir jährlich vom TÜV NORD überprüfen.
Sie haben noch Fragen?
-
Fragen zu Wechsel und Umzug
-
Wie geht der Wechsel vor sich?
Schnell und bequem per Online-Auftrag
Nutzen Sie für Ihren Wechsel zu den EWS bitte unseren Online-Auftrag. Sie können als Privatkunde gleich hier Ihren individuellen Abschlag berechnen und ganz einfach online zu uns wechseln. Bitte halten Sie dazu Ihre Zählernummer bereit, die Sie beispielsweise auf Ihrer letzten Stromrechnung finden.
Der Wechsel ist kostenlos
Der Wechsel kostet nichts, weder beim alten Versorger noch bei den EWS.
-
Kann ich überall in Deutschland zu den EWS wechseln?
Ja, von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen
Sie können unabhängig von Ihrem Wohnort deutschlandweit zu den EWS wechseln. Einge wenige Ausnahmen gibt es an den Grenzen zu Schweiz und Österreich, wo der Strom nicht über das deutsche Netz geliefert wird. Dies betrifft
- die Stadtwerke Lindau (Bodensee),
- die Elektrizitätswerke Reutte GmbH
&
Co
- die Voralberger Kraftwerke AG und die Stromversorgung Inzell eG,
- die Gemeindewerke Hohentengen sowie
- die Gemeindewerke Jestetten.
Da die oben genannten Einschränkungen der freien Stromlieferanten-Wahl kontinuierlich aufgehoben werden, erfragen Sie bitte den aktuellen Stand in unserem Kundencenter.
-
Worüber sollte ich meinen bisherigen Stromanbieter informieren?
Lediglich über Ihren Zählerstand zum Wechseltermin
Den Stromversorgerwechsel selbst übernehmen die EWS für Sie. Zum Wechseltermin sollten Sie aber Ihrem bisherigen Stromversorger den abgelesenen Zählerstand mitteilen. Oft schickt der alte Versorger ein Ableseformular zum Wechseltermin, bisweilen wird der Zählerstand aber auch einfach geschätzt. Es ist jedoch immer sinnvoller, den Zählerstand mitzuteilen, als ihn schätzen zu lassen.
-
Kann ich auch als Mieter wechseln?
Mit eigenem Stromzähler: jederzeit!
Sie können jederzeit zu den EWS wechseln, wenn Sie einen eigenen Stromzähler haben. «Eigen» bedeutet, dass der Stromzähler auf ihren Namen läuft und Sie eine Rechnung von einem Stromlieferanten bekommen. Dabei ist es völlig egal, ob Sie in einem Haus oder einer Mietwohnung wohnen. Auch Ihren Vermieter müssen Sie nicht über den Wechsel informieren.
-
Wird beim Wechsel die Stromversorgung unterbrochen?
Auf keinen Fall!
Die unterbrechungsfreie Versorgung ist gesetzlich garantiert. Selbst in einem «vertragslosen» Zustand wäre der örtliche Grundversorger verpflichtet, Sie mit Strom zu versorgen.
-
Erhalte ich beim Wechsel einen neuen Stromzähler? Sind Installationen in meinem Haushalt notwendig?
Nein, es fallen keine technischen Arbeiten in Ihrem Haushalt an
Beim Wechsel zu den EWS als Stromversorger sind keinerlei technische Arbeiten in Ihrem Haushalt nötig. Auch Ihr Stromzähler muss nicht ausgewechselt werden.
-
Wer liest nach dem Stromwechsel meinen Zähler ab?
Ihr Netzbetreiber vor Ort
Die Ablesung erledigt, wie vorher auch, der Netzbetreiber vor Ort. Er schickt einen Mitarbeiter zum Ablesen vorbei oder fordert Sie wie bisher mit einer Ablesekarte auf, ihm den Zählerstand zu einem bestimmten Termin mitzuteilen.
Wenn keine Ablesung möglich ist oder Sie die Ablesekarte nicht zurückschicken, schätzt er aufgrund Ihres bisherigen Verbrauchs den Zählerstand zum angegebenen Termin. Da eine Schätzung aber immer ungenauer ist, solten Sie besser Ihren Zählerstand ablesen lassen oder selbst ablesen.
-
Wer ist nach dem Wechsel zu den EWS für Störungen zuständig?
Ihr Netzbetreiber vor Ort
Bitte wenden Sie sich an Ihren örtlichen Netzbetreiber – dieser ist gesetzlich verpflichtet, technische Störungen der Stromversorgung zu beheben.
-
Wann sollte ich einen Umzug melden?
So früh wie möglich
Sobald das genaue Datum Ihrer Schlüsselübergabe feststeht, teilen Sie uns bitte Ihre neuen Adressdaten mit. Wir informieren im Anschluss den örtlichen Stromnetzbetreiber über Ihren bevorstehenden Umzug.
Am Übergabetag sollten Sie den Stromzähler in Ihrer alten Wohnung ablesen und uns sowie Ihrem örtlichen Netzbetreiber den Zählerstand mitteilen – ansonsten wird der Stand durch Ihren Netzbetreiber geschätzt. Ihren Zählerstand können Sie uns hier online melden.
Möchten Sie Ihren Stromvertrag einfach mitnehmen?
Wenn Sie auch in Ihrem neuen Zuhause EWS-Ökostrom beziehen möchten, können Sie ganz einfach unser Umzugsformular nutzen. Dabei können Sie sowohl den Zählerstand in Ihrer alten Wohnung zum Tag der Übergabe angeben, als auch den in Ihrer neuen Wohnung, falls Sie diesen bereits in Erfahrung bringen konnten.
-
-
Fragen zum Vertrag
-
Gibt es eine längerfristige Vertragsbindung?
Keine Vertragsbindung, keine Anfangslaufzeit
Unser Vertragsangebot beinhaltet weder eine Vertrags- noch eine Laufzeitbindung. Der Stromvertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
-
Kann ich meinen Auftrag zur Stromlieferung oder meinen Stromvertrag widerrufen?
Bis zu zwei Wochen nach Abschluss sofort, danach zum nächsten Monatsende
Sie können Ihren Auftrag zur Stromlieferung beziehungsweise Ihren Stromvertrag innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Vertragsabschluss widerrufen. Nach Ablauf dieser Frist gilt unsere Kündigungsfrist von einem Monat zum nächsten Monatsende.
-
Muss ich den Vertrag mit meinem bisherigen Anbieter kündigen?
Das erledigen wir für Sie!
Die Kündigung bei Ihrem bisherigen Stromanbieter erledigen wir. Sie brauchen sich also um nichts zu kümmern.
-
Gibt es eine Mindestmenge, die ich abnehmen muss?
Nein, es gibt keine Mindestabnahmemenge
Sie erhalten von uns immer genauso viel Strom, wie Sie benötigen.
-
Wie lange dauert es, bis ich nach Vertragsabschluss mit Strom von den EWS beliefert werde?
Nach etwa sechs Wochen geht's los
In der Regel erhalten Sie sechs Wochen, nachdem Ihr Wechselauftrag bei uns eingegangen ist, Ökostrom von den EWS. Die Umstellung erfolgt jeweils zum Ersten eines Monats, außer bei Einzügen. Hier können wir Sie, wenn Sie uns rechtzeitig Bescheid geben, ab dem Einzugsdatum versorgen.
Sobald wir den genauen Termin des Versorgerwechsels kennen, erhalten Sie von uns umgehend eine Benachrichtigung.
-
Wenn ich bei den EWS kündige – woher bekomme ich dann im Anschluss Strom?
Von Ihrem neuen Stromversorger …
Sie erhalten in diesem Fall Strom von Ihrem neuen Stromversorger. Hinweis: Wenn Sie von den EWS zu einem anderen Anbieter wechseln möchten, empfehlen wir, die Kündigung durch Ihren neuen Anbieter vornehmen zu lassen.
… oder vom örtlichen Grundversorger
Wenn Sie sich noch nicht für einen neuen Versorger entschieden haben, erhalten Sie den Strom von Ihrem örtlichen Grundversorger. Ihre Stromversorgung wird dabei auf keinen Fall unterbrochen – die unterbrechungsfreie Versorgung ist gesetzlich garantiert.
-
Jetzt einfach und kostenlos wechseln!
Der Wechsel zu EWS-Ökostrom ist einfach, sicher und kostenlos: Geben Sie in den Rechner ein, wie viel Strom Sie ungefähr verbrauchen. Sie sehen sofort, was Sie pro Monat oder Jahr bezahlen werden und welcher Beitrag dem Fördertopf der EWS zugutekommt.
Alles, was Sie zum Abschluss zur Hand haben sollten, ist Ihre letzte Stromrechnung und Ihre Bankverbindung. So können Sie in wenigen Minuten wechseln und dabei gemeinsam mit dem BUND die regionale Energiewende voranbringen!
Auszeichnungen für die EWS