BürgerEnergie Berlin
Raus aus der Kohle – jetzt wechseln!
Willkommen beim Ökostromabschluss unserer Partnergenossenschaft EWS Schönau. Einfach Preis berechnen und zu sauberem Ökostrom wechseln – schon ist dein Strom kohlefrei! Zusätzlich unterstützt du damit unseren Kampf für bürgereigene und erneuerbare Energie in Berlin.
Warum wechseln?
Wenn wir die Ziele des Pariser Klimaabkommens erreichen wollen, muss Berlin seinen Treibhausgasausstoß drastisch verringern. Doch trotz wortreicher Versprechen sind die CO2-Emissionen Berlins seit Jahren auf hohem Niveau. Wir warten nicht länger auf Politik und Wirtschaft, sondern nehmen den Klimaschutz selbst in die Hand!
Wechsle jetzt zu echtem Ökostrom! Damit drehen wir den Kohlekraftwerken den Geldhahn zu. Und du sorgst gleichzeitig dafür, dass unsere Bürgergenossenschaft die Energiewende in Berlin voranbringen kann.
Warum wir EWS-Strom empfehlen
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Wir sagen Ja zu klimaschonendem Strom
Ökostrom von den EWS stammt zu über 70 % aus Neuanlagen und kommt zu 100 % aus Erneuerbaren Energien – und grundsätzlich nicht aus Anlagen, an denen Atom- oder Kohlekonzerne beteiligt sind.
Wir sagen Ja zu Energie aus Bürgerhand!
Unsere Partnergenossenschaft EWS Schönau hat nach Tschernobyl gemeinschaftlich das lokale Stromnetz übernommen und unterstützt seit vielen Jahren unser Engagement für die Übernahme des Berliner Stromnetzes.
Du profitierst von einem günstigen Tarif mit Fördereffekt
35,90 Cent pro kWh – davon 0,5 Cent für das Förderprogramm ‹Sonnencent›, aus dem die Projekte der BürgerEnergie Berlin unterstützt werden – plus 13,90 € Grundpreis / Monat.
Zertifizierter Ökostrom
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Zertifiziert von EnergieVision
Das Siegel des unabhängigen EnergieVision e. V. belegt, dass die EWS ausschließlich Ökostrom aus 100 % Erneuerbaren Energien anbieten und kontinuierlich innovative Projekte fördern, welche die Energiewende voranbringen.
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TÜV-NORD-Zertifikat
Die EWS-Kriterien: Strom zu mindestens 70 % aus Neuanlagen, keine Beteiligungen von Atom- oder Kohlekonzernen, keine CO2-Emissionen, garantierte Entstehung neuer Ökokraftwerke.
100 % Erneuerbare Energien
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Wir beziehen Wind-, Solar- und Wasserkraft von unabhängigen Anbietern in Norwegen, Spanien und Deutschland. Detaillierte Angaben zum Strommix des Vorjahres veröffentlichen wir im Herbst des laufenden Jahres. Unseren Strommix und die Herkunft lassen wir jährlich vom TÜV NORD überprüfen.
Du hast noch Fragen?
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Fragen zu Wechsel und Umzug
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Wie geht der Wechsel vor sich?
Schnell und bequem per Online-Auftrag
Nutze für deinen Wechsel zu den EWS bitte unseren Online-Auftrag. Du kannst als Privatkunde gleich hier deinen individuellen Abschlag berechnen und ganz einfach online zu uns wechseln. Bitte halte dazu deine Zählernummer bereit, die du beispielsweise auf Ihrer letzten Stromrechnung findest.
Der Wechsel ist kostenlos
Der Wechsel kostet nichts, weder beim alten Versorger noch bei den EWS.
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Kann ich überall in Deutschland zu den EWS wechseln?
Ja, von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen
Du kannst unabhängig von Ihrem Wohnort deutschlandweit zu den EWS wechseln. Einge wenige Ausnahmen gibt es an den Grenzen zu Schweiz und Österreich, wo der Strom nicht über das deutsche Netz geliefert wird. Dies betrifft
- die Stadtwerke Lindau (Bodensee),
- die Elektrizitätswerke Reutte GmbH
&
Co
- die Voralberger Kraftwerke AG und die Stromversorgung Inzell eG,
- die Gemeindewerke Hohentengen sowie
- die Gemeindewerke Jestetten.
Da die oben genannten Einschränkungen der freien Stromlieferanten-Wahl kontinuierlich aufgehoben werden, erfragen Sie bitte den aktuellen Stand in unserem Kundencenter.
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Worüber sollte ich meinen bisherigen Stromanbieter informieren?
Lediglich über deinen Zählerstand zum Wechseltermin
Den Stromversorgerwechsel selbst übernehmen die EWS für dich. Zum Wechseltermin solltest du aber deinem bisherigen Stromversorger den abgelesenen Zählerstand mitteilen. Oft schickt der alte Versorger ein Ableseformular zum Wechseltermin, bisweilen wird der Zählerstand aber auch einfach geschätzt. Es ist jedoch immer sinnvoller, den Zählerstand mitzuteilen, als ihn schätzen zu lassen.
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Kann ich auch als Mieter wechseln?
Mit eigenem Stromzähler: jederzeit!
Du kannst jederzeit zu den EWS wechseln, wenn du einen eigenen Stromzähler hast. «Eigen» bedeutet, dass der Stromzähler auf deinen Namen läuft und du eine Rechnung von einem Stromlieferanten bekommst. Dabei ist es völlig egal, ob du in einem Haus oder einer Mietwohnung wohnest. Auch deinen Vermieter musst du nicht über den Wechsel informieren.
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Wird beim Wechsel die Stromversorgung unterbrochen?
Auf keinen Fall!
Die unterbrechungsfreie Versorgung ist gesetzlich garantiert. Selbst in einem «vertragslosen» Zustand wäre der örtliche Grundversorger verpflichtet, dich mit Strom zu versorgen.
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Erhalte ich beim Wechsel einen neuen Stromzähler? Sind Installationen in meinem Haushalt notwendig?
Nein, es fallen keine technischen Arbeiten in deinem Haushalt an
Beim Wechsel zu den EWS als Stromversorger sind keinerlei technische Arbeiten in deinem Haushalt nötig. Auch dein Stromzähler muss nicht ausgewechselt werden.
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Wer liest nach dem Stromwechsel meinen Zähler ab?
Dein Netzbetreiber vor Ort
Die Ablesung erledigt, wie vorher auch, der Netzbetreiber vor Ort. Er schickt einen Mitarbeiter zum Ablesen vorbei oder fordert dich wie bisher mit einer Ablesekarte auf, ihm den Zählerstand zu einem bestimmten Termin mitzuteilen.
Wenn keine Ablesung möglich ist oder Sie die Ablesekarte nicht zurückschicken, schätzt er aufgrund deines bisherigen Verbrauchs den Zählerstand zum angegebenen Termin. Da eine Schätzung aber immer ungenauer ist, soltest du besser deinen Zählerstand ablesen lassen oder selbst ablesen.
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Wer ist nach dem Wechsel zu den EWS für Störungen zuständig?
Dein Netzbetreiber vor Ort
Bitte wende dich an deinen örtlichen Netzbetreiber – dieser ist gesetzlich verpflichtet, technische Störungen der Stromversorgung zu beheben.
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Wann sollte ich einen Umzug melden?
So früh wie möglich
Sobald das genaue Datum Ihrer Schlüsselübergabe feststeht, teile uns bitte deine neuen Adressdaten mit. Wir informieren im Anschluss den örtlichen Stromnetzbetreiber über deinen bevorstehenden Umzug.
Am Übergabetag solltest du den Stromzähler in Ihrer alten Wohnung ablesen und uns sowie deinem örtlichen Netzbetreiber den Zählerstand mitteilen – ansonsten wird der Stand durch deinen Netzbetreiber geschätzt. Deinen Zählerstand kannst du uns hier online melden.
Möchtest du deinen Stromvertrag einfach mitnehmen?
Wenn du auch in deinem neuen Zuhause EWS-Ökostrom beziehen möchten, kannst du ganz einfach unser Umzugsformular nutzen. Dabei kannst du sowohl den Zählerstand in deiner alten Wohnung zum Tag der Übergabe angeben, als auch den in deiner neuen Wohnung, falls du diesen bereits in Erfahrung bringen konntest.
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Fragen zum Vertrag
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Gibt es eine längerfristige Vertragsbindung?
Keine Vertragsbindung, keine Anfangslaufzeit
Unser Vertragsangebot beinhaltet weder eine Vertrags- noch eine Laufzeitbindung. Der Stromvertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
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Kann ich meinen Auftrag zur Stromlieferung oder meinen Stromvertrag widerrufen?
Bis zu zwei Wochen nach Abschluss sofort, danach zum nächsten Monatsende
Du kannst deinen Auftrag zur Stromlieferung beziehungsweise deinen Stromvertrag innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Vertragsabschluss widerrufen. Nach Ablauf dieser Frist gilt unsere Kündigungsfrist von einem Monat zum nächsten Monatsende.
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Muss ich den Vertrag mit meinem bisherigen Anbieter kündigen?
Das erledigen wir für Sie!
Die Kündigung bei deinem bisherigen Stromanbieter erledigen wir. Du brauchst sich also um nichts zu kümmern.
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Gibt es eine Mindestmenge, die ich abnehmen muss?
Nein, es gibt keine Mindestabnahmemenge
Du erhältst von uns immer genauso viel Strom, wie du benötigst.
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Wie lange dauert es, bis ich nach Vertragsabschluss mit Strom von den EWS beliefert werde?
Nach etwa sechs Wochen geht's los
In der Regel erhältst du sechs Wochen, nachdem dein Wechselauftrag bei uns eingegangen ist, Ökostrom von den EWS. Die Umstellung erfolgt jeweils zum Ersten eines Monats, außer bei Einzügen. Hier können wir dich, wenn du uns rechtzeitig Bescheid gibst, ab dem Einzugsdatum versorgen.
Sobald wir den genauen Termin des Versorgerwechsels kennen, erhältst du von uns umgehend eine Benachrichtigung.
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Wenn ich bei den EWS kündige – woher bekomme ich dann im Anschluss Strom?
Von deinem neuen Stromversorger …
Du erhältst in diesem Fall Strom von deinem neuen Stromversorger. Hinweis: Wenn du von den EWS zu einem anderen Anbieter wechseln möchten, empfehlen wir, die Kündigung durch Ihren neuen Anbieter vornehmen zu lassen.
… oder vom örtlichen Grundversorger
Wenn du dich noch nicht für einen neuen Versorger entschieden hast, erhältst du den Strom von deinem örtlichen Grundversorger. Deine Stromversorgung wird dabei auf keinen Fall unterbrochen – die unterbrechungsfreie Versorgung ist gesetzlich garantiert.
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Jetzt Mitstreiter werden!
Die EWS, heute bundesweiter Ökostromversorger, gingen aus dem Kampf für ein bürgereigenes Stromnetz in Schönau hervor. Darum unterstützen wir das Vorhaben der BügerEnergie Berlin, sich am Berliner Stromnetz zu beteiligen, aus tiefstem Herzen und mit voller Überzeugung. Uns eint die Vision einer dezentralen und bürgergetragenen Energiewende, die wir gemeinsam, solidarisch und entschieden vorantreiben. Werde auch du Mitstreiter: Als Stromkunde – und gerne auch als Mitglied unserer Genossenschaften!
Auszeichnungen für die EWS