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Schönau, den 18.11.2021

Ökostromanbieter fordern mehr Ambition

Novelle der europäischen Erneuerbaren-Richtlinie muss nachgebessert werden

Damit die EU ihr selbstgestecktes Ziel einer Klimaneutralität bis spätestens 2050 tatsächlich erreichen kann, muss die EU-Kommission ihren aktuellen Entwurf der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) deutlich nachbessern. Das fordern die Ökostromanbieter EWS Schönau, Green Planet Energy und NATURSTROM in einer gemeinsamen Stellungnahme.

Insbesondere mahnen sie einen ambitionierteren Ausbau der Erneuerbaren Energien an, zudem sehen sie dringenden Anpassungsbedarf bei der Ausweisung von grünem Wasserstoff und der Ökostrom-Kennzeichnung.

«Wir schlagen vor, das Ziel über den Anteil Erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch im gesamten EU-Energiemix bis 2030 auf mindestens 45, besser noch 50 Prozent anzuheben. Denn nur wenn wir in den kommenden zehn Jahren das Energiewende-Tempo drastisch beschleunigen, bleibt das Ziel, schnellstmöglich Klimaneutralität in Europa zu erreichen, in Sicht», so Sebastian Sladek, Vorstand der EWS Elektrizitätswerke Schönau eG. Hierfür benötige es vor allem ambitioniertere und verbindliche Erneuerbaren-Ziele sowie zugehörige Maßnahmenkataloge in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten. Auch die künftige Bundesregierung müsse hier kräftig nachlegen. 

Ausbautempo erhöhen

Nötig ist ein deutlich höheres Ökostrom-Ausbautempo auch, um die Dekarbonisierung der Industrieproduktion durch grünen Wasserstoff voranzubringen. Damit dies gelingt und die europäische Wasserstoffwirtschaft nicht zum Spielfeld der alten Erdgas- und Erdölindustrie wird, drängen EWS, Green Planet Energy und NATURSTROM auf strenge Kriterien: «Wasserstoff darf nur dann als grün anerkannt werden, wenn er nachweisbar mit Erneuerbaren Energien hergestellt wurde. Herkunftsnachweise allein genügen nicht, um die nötige grüne Qualität zu garantieren», fordert Sönke Tangermann, Vorstand von Green Planet Energy. «Für die Produktion von grünem Wasserstoff müssen zusätzliche Ökostrommengen in Deutschland und Europa genutzt werden. Zudem muss der zeitliche und räumliche Zusammenhang der Produktion des erneuerbaren Stroms und des Wasserstoffs nachgewiesen werden», ergänzt er. Ohne ausreichenden Ökostrom und ohne die Korrelation von grünem Strom und damit erfolgter Wasserstoffproduktion würde die von Europa angestrebte H2-Produktion mit fossilen Energieträgern erfolgen. «Das würde die Klimakrise anheizen und nicht verhindern», so Tangermann.

Anbieter sehen Gefahr des Greenwashing

Äußerst skeptisch sind EWS Schönau, Green Planet Energy und NATURSTROM zudem gegenüber einer Änderung im gegenwärtigen Kommissionsentwurf, die das Potenzial hat, den deutschen Strommarkt mit Greenwashing-Produkten zu überschwemmen: Den Mitgliedsstaaten soll die Möglichkeit genommen werden, Erneuerbare-Energien-Anlagen, die eine Förderung erhalten, keine handelbaren Herkunftsnachweise auszustellen. In Deutschland gilt aktuell auf Grundlage dieser Möglichkeit das sogenannte Doppelvermarktungsverbot. Dieses gewährleistet, dass Ökostrom, den die Verbraucherinnen und Verbraucher über die EEG-Umlage mitfinanziert haben, anteilig in der Stromkennzeichnung ausgewiesen wird. Für die entsprechenden Strommengen wird somit kein Grünstrom-Herkunftsnachweis ausgestellt, den die Anlagenbetreiber dann handeln und damit zusätzlich zur Förderung Erlöse erzielen könnten.

«Sollten künftig für Strom aus EEG-vergüteten Anlagen Herkunftsnachweise ausgestellt werden, sinkt der Wert solcher Zertifikate ins Bodenlose. Das würde nicht nur Greenwashing-Tarifen Tür und Tor öffnen, sondern auch die gerade beginnende Entwicklung förderfreier Öko-Kraftwerke massiv zurückwerfen, die sich auch über ihre Herkunftsnachweise finanzieren», warnt Dr. Thomas E. Banning, Vorstandsvorsitzender von NATURSTROM.

Die drei Ökostromanbieter fordern deshalb im Interesse der Energiewende und im Sinne des Verbraucherschutzes, dass die Mitgliedstaaten auch künftig Doppelvermarktungsverbote oder ähnliche Regelungen nutzen können.

Die Stellungnahme im Wortlaut

Deutsche Fassung

PDF, 2 MB

Englische Fassung

PDF, 2 MB

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