Missbrauchsverfahren gegen Bundeskartellamt eingeleitet
EWS wollen erneute Konzessionsvergabe erreichen
Gutachterliche Stellungnahme beurteilt Strom- und Gasnetzvergabe in Stuttgart als fehlerhaft. Netzkauf EWS eG beantragt Einleitung eines Missbrauchsverfahrens und will Wiederholung der Konzessionsvergabe erreichen.
Fristgerecht – innerhalb von 15 Kalendertagen – stellt die Netzkauf EWS eG heute beim Bundeskartellamt einen Antrag auf Einleitung eines Missbrauchsverfahrens bezüglich der Strom- und Gasnetzvergabe in der Landeshauptstadt Stuttgart.
Diesem Antrag liegt eine gutachterliche Stellungnahme von Prof. Dr. Dominik Kupfer der Anwaltskanzlei W2K in Freiburg zugrunde. Prof. Kupfer beurteilt vor dem Hintergrund der jüngsten höchstrichterlichen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs die Vergabe in mehreren Punkten als fehlerhaft. Zu dem grundsätzlich fehlerhaften Verfahren kommen fehlerhafte Bewertungskriterien sowie eine die anderen Anbieter diskriminierende Vorentscheidung durch den Unterausschuss des Gemeinderats bereits im Juni 2013.
Die Netzkauf EWS eG möchte mit ihrem Antrag auf Einleitung eines Missbrauchsverfahrens erreichen, dass es zu einer Wiederholung der Konzessionsvergabe kommt, in der die Stadtwerke Stuttgart die Chance haben, die Strom- und Gas-Konzessionen zu 100 % zu erhalten. Das Bundeskartellamt ist der Ansprechpartner für Verfahrensfehler in Konzessionsvergaben.