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Dächer vollpacken!

Text: Dächer vollpacken, Faust vor stilisierter Sonnengrafik

Klimaschutzpotenzial von PV-Kleinanlagen nutzen

Für effektiven Klimaschutz ist ein schnellerer Ausbau der Erneuerbaren Energien notwendig. Dabei können vor allem kleinere PV-Anlagen zum Schlüssel für mehr Akzeptanz und der Motor für die Energiewende im urbanen Raum werden, wie eine von den EWS beauftragte Studie zeigt. Fordern Sie mit uns die politischen Rahmenbedingungen für einen raschen PV-Ausbau.

Anteil von Solar-Kleinanlagen verdreifachen

Eine große Wohnanlage mit Solaranlagen auf dem Dach aus der Vogelperspektive

Deutschland ist dabei, seine ohnehin zu niedrig angesetzten Klimaziele zu verfehlen. Um den Etappen des nationalen Klimaschutzplans gerecht zu werden, muss bis 2030 der Anteil von Erneuerbaren Energien am deutschen Stromverbrauch auf 65 % angehoben werden. In der Praxis behindert jedoch mangelnder politischer Rückhalt die notwendige Energiewende.

Ein essenzieller Baustein dieser neuen Energielandschaft sind PV-Kleinanlagen. Insbesondere mit dem schnelleren Zubau von PV-Kleinanlagen besteht die Möglichkeit die Energiewende stärker in die urbanen Zentren zu bringen, wo der Anteil der Erneuerbaren derzeit noch sehr gering ist. Dadurch wäre auch eine verbrauchsnähere Versorgung mit Strom aus Erneuerbaren-Energien-Anlagen möglich. Im Auftrag der EWS Elektrizitätswerke Schönau eG hat eine Studie von Energy Brainpool errechnet, dass bis 2030 ein Ausbau von PV-Anlagen auf bis zu 170 GW (davon 140 GW Kleinanlagen) möglich ist. Deren Anteil am deutschen Strommix würde somit verdreifacht. 

Das enorme Potenzial von PV-Kleinanlagen für den Ausbau den Erneuerbaren und den Klimaschutz kann jedoch nur genutzt werden, wenn dafür die politischen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Fordern Sie jetzt mit uns von der Bundesregierung, die entsprechenden Regeln auf den Weg zu bringen!

Unsere Forderungen

  • Politische Festlegung auf einen ambitionierten PV-Zubau von mind. 12-14 GW/Jahr bis 2030, um Planungssicherheit zu schaffen
  • Entbürokratisierung von Mieterstrom, Beseitigung von steuerlichen und rechtlichen Hürden, Gleichstellung mit Eigenverbrauch, Ermöglichung von Mieterstrom auf Gewerbedächern
  • Konsequente Anpassung des gesetzlichen Rahmens für Bürgerenergie analog der neuen europäischen Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED II), wie z. B. Implementierung eines Rechts auf Energy Sharing in Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften (Renewable Energy Communities, REC).
  • Strombedarf in 2030 realistischer kalkulieren: Die Bundesregierung hält an einem Bruttostromverbrauch von 580 TWh fest, unabhängige Studien (z.B. Agora Energiewende, BEE e.V., EWI Köln) rechnen wegen Faktoren wie Sektorenkopplung und Elektromobilität mit Werten zwischen 619 und 748 TWh. Es sollte also mindestens mit einem Bedarf von 670 TWh gerechnet werden.
  • CO2-Preis auf mindestens 80-100 Euro pro Tonne in 2030 anheben, um den ökologischen Folgekosten der klimaschädlichen fossilen Brennstoffen gerecht zu werden und den Vorteil CO2-freier Technologien auch preislich abzubilden.

 

Hintergründe

Um den Emissionszielen des Pariser Klimaabkommens gerecht zu werden, müssen Erneuerbare Energien (EE) bis 2030 auf einen Anteil von 65 Prozent am Bruttostromverbrauch ausgebaut werden, damit die jährlichen Treibhausgasemissionen des Sektors auf 175 bis 183 Megatonnen CO2-Äquivalente sinken. Bis jetzt ist noch nicht erkennbar, dass dieser Weg konsequent verfolgt wird.

Gebäudeintegrierte Photovoltaik (PV)-Kleinanlagen können hier Teil der Lösung sein. Mit einem ambitionierten Zubau von Solaranlagen auf Wohn- und Industriegebäuden könnten 2030 140 GW (und somit 67 %) des deutschen Stromverbrauchs allein aus PV-Kleinanlagen gedeckt werden. Dadurch wird die viel beschworene Ökostromlücke abgewendet, die durch den schleppenden Ausbau der Erneuerbaren droht. Zudem gehen Experten davon aus, dass der tatsächliche Bedarf an Erneuerbaren Energien durch eine zu niedrige Annahme des Bruttostromverbrauchs kleingerechnet wird.

Vorteile:

  • Die sogenannte Ökostromlücke würde dadurch abgewendet.
  • Durch verstärkten Ausbau an gebäudeintegrierter PV könnten die Bürger wieder stärker an der Energiewende partizipieren, der Ausbau von EE-Kapazitäten wäre mit weniger zusätzlichem Flächenverbrauch möglich.
  • Insbesondere Deutschlands Städte könnten einen essenziellen Beitrag zur Energiewende leisten, die dadurch zudem verbrauchsnäher ausgestaltet würde. 

 

Was dafür geschehen muss

Video-Vorschau

Vorstellung der Studie mit Diskussion am 18.9.2020

Wir haben in der Studie gesehen, dass in Deutschland genug Fläche für eine weitreichende Versorgung mit PV-Strom zur Verfügung stünde. Doch um dieses ambitionierte Ausbauziel 2030 zu erreichen, muss schnellstmöglich mit einem raschen Zubau an Solarstromanlagen begonnen werden: Wurden 2019 nur 4 GW solarer Erzeugungskapazität geschaffen, müssten es ab 2024 schon 12 GW und ab 2027 14 GW pro Jahr sein. Die Weichen dafür müssen jetzt von der Politik gestellt werden. 

Planungssicherheit schaffen

Dieser ambitionierte Zubaupfad muss frühzeitig festgeschrieben werden. Diese feste Absichtserklärung erzeugt Verbindlichkeit bei Investoren und Akteuren der Solarbranche. Entlang der gesamten solaren Wertschöpfungskette würde so ein Boom entstehen. 

PV-Förderlandschaft neu gestalten

Mit den richtigen politischen Rahmenbedingungen, wie einem hohen CO2-Preis, können Photovoltaik-Großanlagen auch ohne Förderung rentabel betrieben werden, zum Beispiel durch PPAs (Power Purchase Agreements, Stromdirektverkauf). Die freiwerdenden Förder-Kapazitäten könnten dann verstärkt in PV-Kleinanlagen investiert und Altanlagen Ü20 weiter gefördert werden.

Anwendungsfälle für gebäudeintegrierte PV-Anlagen erweitern

Solaranlagen auf Gebäuden müssen zur Regel werden. Hierfür gäbe es noch viele nutzbare politische Instrumente: So kann eine Solarpflicht auf Neubauten, wie sie in manchen Bundesländern bereits beschlossen ist, bundesweit eingeführt werden.

Beim Mieterstromgesetz gibt es großen Nachbesserungsbedarf: Mieterstromanlagen müssen von regulatorischen, steuerlichen und finanziellen Bürden befreit werden und ihre Errichtung deutlich vereinfacht. 

Schließlich sollte auch Energy Sharing, also die erzeugungsnahe gemeinsame Nutzung von Strom in Erzeuger-Verbraucher-Gemeinschaften, möglich werden. Die EU-Richtlinie RED II, die bis Juni 2021 in nationales Recht überführt werden soll, muss einen Rahmen dafür bilden, dass Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften (Renewable Energy Communities, REC) künftig weitverbreitete Praxis werden. 

Ambitionierten CO2-Preis festlegen 

Die in der Studie modellierten Szenarien wurden unter der Annahme eines CO2-Preises von 79 Euro/Tonne in 2030 getroffen. Würden die ökologischen Folgekosten der Treibhausgasemission mit einer entsprechenden Abgabe seitens der Verursacher mit eingepreist, könnten Erneuerbare Energien ihren Klimavorteil auch wirtschaftlich deutlich ausspielen. Aber auch bei einem CO2-Preis auf dem heutigen Niveau (25 bis 30 EUR/t), würde sich die Emissionsreduktion durch Photovoltaik-Zubau schätzungsweise um den Faktor 1,5 oder mehr erhöhen.

 

Studie herunterladen

Die Titelseite des Dokuments zeigt stilisierte Graphen

Photovoltaik entfesseln, Bürgerenergie stärken (PDF, 1,3 MB)

In dieser Studie erfahren Sie, auf welcher Berechnungsgrundlage die Szenarien modelliert wurden, und was nötig ist, um das CO2-Einsparpotenzial zu realisieren.