Vielleicht haben Sie es schon einmal erlebt, dass jemand bei Ihnen angerufen hat und mit Ihnen über Ihren Stromvertrag sprechen wollte. Die Gesprächseinstiege, die dabei präsentiert werden, können unterschiedlich sein. Mal wird Ihnen ein Wechsel zu günstigeren Konditionen angeboten, aber auch von komplett erfundenen Aufhängern haben wir schon gehört. Ein Beispiel: «Hallo ich bin von der EWS, unsere Firma wurde doch von Toyota aufgekauft, haben Sie das nicht gelesen? Daher müssen Sie nun den Versorger wechseln.»
Bei so einem unverhofften Anruf ist es leicht, überrumpelt zu werden, zumal die Anrufer am anderen Ende einen erprobten Gesprächsleitfaden haben und auf Fragen vorbereitet sind.
Wir rufen grundsätzlich nicht bei Ihnen an, um mit Ihnen über Ihren Tarif zu sprechen. Auch Vertreter:innen an der Haustür handeln nicht in unserem Auftrag.
Die Masche
Das Ziel dieser Anrufe ist es, Kund:innen anderer Energieversorgungsunternehmen abzuwerben und in ihrem Namen neue Energielieferverträge abzuschließen. Mit dem vermeintlichen Wechsel in günstigere Tarife willigen Sie dann in einen kompletten Anbieterwechsel ein. Die versprochene preisliche Verbesserung entpuppt sich in der Realität oftmals als deutlich teurerer Tarif, der zudem nicht selten eine Vertragsbindung von 24 Monaten enthält. Echten Ökostrom erhalten Sie dort ohnehin nicht.
Trickreiche Abwerbung
Um den Anbieterwechsel vollziehen zu können, wird der Anrufer bzw. die Anruferin auch nach persönlichen Daten fragen – denn dafür benötigt man vor allem die Zählernummer.
Wenn im Gespräch nach solchen Daten gefragt wird, haben Sie ein Indiz, dass es nicht die EWS sind, die anrufen – denn unser Team könnte diese in Ihren Kundendaten einsehen.
Ein wichtiges Detail: Nach einer Novelle des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) im Juli 2021 dürfen wettbewerbliche Energielieferverträge mit Haushaltskunden mindestens in Textform abgeschlossen werden. Eine rein mündliche Zustimmung ist nicht ausreichend. Darum werden die Anrufer versuchen, Sie noch im Gespräch dazu zu bringen, auf eine SMS oder E-Mail zu antworten. Wenn Sie dies nicht tun, ist kein Vertrag zustandegekommen. Bevor Sie in etwas einwilligen, sollten Sie um die Zusendung eines schriftlichen Angebotes bitten, um es genauer studieren zu können.
Wenn Sie bereits zugesagt haben
Falls Sie sich bereits zu einem Wechsel überrumpeln lassen haben, gilt ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen. Innerhalb dieser Zeit haben Sie das Recht, den Vertrag zu beenden.
Wenn Sie schon eine Vertragsbestätigung erhalten haben, aber weiterhin von uns beliefert werden wollen, setzen Sie sich am besten mit unserem Kundenservice in Verbindung. Unser Team kann für Sie eine erneute Anmeldung vornehmen.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie jetzt schon einen neuen Vertrag abgeschlossen haben oder nicht, versuchen Sie erst, dies beim neuen Anbieter in Erfahrung zu bringen und gegebenfalls von Ihrem Kündigungsrecht Gebrauch zu machen. Zudem sollten Sie uns ebenfalls kontaktieren und uns bestätigen, dass Sie weiterhin von uns beliefert werden wollen.
Fazit
Die wichtigste Information: Wir rufen nicht bei Ihnen an, um Sie zu Tarifwechseln zu bewegen, und wir beauftragen auch keine Haustürvertreter:innen. Informationen über eventuelle Änderungen erhalten Sie immer postalisch per Informationsschreiben. Wenn Sie solche Anrufe erhalten, beenden Sie das Gespräch am besten gleich. Unterschreiben Sie grundsätzlich nichts an der Haustür!
Titelfoto: Sabine van Erpauf Pixabay
Weiterführende Links
- Schlichtungsstelle Energie
- Verbraucherservice der Bundesnetzagentur
- «Was tun, wenn Ihnen ein Energievertrag untergeschoben wurde?» (Verbraucherzentrale)
- «Verbraucherzentrale warnt vor neuer Betrugsmasche» (Verbraucherzentrale Berlin)