#KlimagerechtigkeitJetzt

Mit dem Klimaschutz geht es viel zu langsam voran. Gerichte können ein starker Hebel sein, um Maßnahmen durchzusetzen, wenn man klug ansetzt.

Vor Gericht für Klimaschutz

Für Klimaschutz wird heute auf vielen Ebenen gekämpft: politisch, gesellschaftlich, durch Umwelt- und Klimaschutzverbände, in Parlamenten und auf der Straße, national und international. Auch über die Gerichte ist es möglich, Erfolge für Umwelt- und Klimaschutz zu erzielen, auch wenn dies lange Zeit wenig bekannt war. In Deutschland wurde diese Möglichkeit in den Medien schlagartig zum Thema, als 2021 das Bundesverfassungsgericht entschied, dass die Bundesregierung ihr Klimaschutzgesetz nachbessern muss, um auch folgenden Generationen eine lebenswerte Welt zu ermöglichen. Obwohl das Gericht damals nur einem von zahlreichen Klagepunkten entsprach, war dies in Deutschland ein Durchbruch für den Kampf für Klimaschutz vor Gericht. Es war der erste Fall, in dem der Gesetzgeber zum konkreten Handeln verdonnert wurde, indem die Bundesregierung ihr Klimaschutzgesetz nachbessern musste. Klagen, die Klima- und Umweltschutz zum Thema haben, gibt es aber schon länger.

Eine wichtige Grundlage für Umweltverbandsklagen legte unter anderem die Aarhus-Konvention von 1998, ein völkerrechtlicher Vertrag, der der Öffentlichkeit in Umweltangelegenheiten u.a. Klagemöglichkeiten gewährt. Dieser Vertrag wurde von allen EU-Staaten ratifiziert. Deutschland setzte ihn mit dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz 2006 um, das anerkannten Umweltschutzverbänden die Möglichkeit eröffnet, umweltrelevante Behördenentscheidungen gerichtlich kontrollieren zu lassen. Diese Möglichkeit nutzen vor allem NGOs wie die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und Greenpeace intensiv.

Fürs Klima vors Bundesverfassungsgericht

Klagemöglichkeiten gibt es auf verschiedenen Ebenen. Reicht ein Gesetz aus der Sicht eines Klägers oder einer Klägerin nicht aus, um bestimmte Klimaziele zu erreichen, dann führt der Weg über das Grundgesetz und eine Verfassungsbeschwerde. Entscheidend ist hier ein drohender Eingriff in die Freiheitsrechte des Einzelnen, in diesem Fall durch die Auswirkungen der Klimakatastrophe. Dies war zum Beispiel bei der erwähnten Klimaklage der Fall, die 2021 öffentlichkeitswirksam entschieden wurde. Geklagt haben parallel gleich zwei Gruppierungen. Zum einen eine Gruppe von Jugendlichen gemeinsam mit Greenpeace und zum anderen eine weitere Gruppe junger Menschen zusammen mit der Deutschen Umwelthilfe und dem BUND. Grund der Klagen waren die Auswirkungen des Klimawandels, durch die sich die Kläger:innen im Sinne des Freiheitsgrundsatzes in ihren Lebensperspektiven beschnitten sahen.

Der Fall erregte auch schon vor der gerichtlichen Entscheidung großes öffentliches Interesse. Das war auch im Sinn der Kläger:innen. «Es ergibt Sinn, eine solche Klage auf eine breite Basis zu stellen, um den Druck zu erhöhen», sagt Jürgen Resch, Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe. Außerdem seien in den Verfahren von den Anwältinnen und Anwälten der Klagenden unterschiedliche Strategien angewendet worden, mit denen wertvolle Erfahrungen gesammelt worden seien. In der Folge gab es noch eine Anzahl weiterer Verfassungsbeschwerden in Sachen Klimaschutz, die allerdings vom Bundesverfassungsgericht verworfen wurden. Darin ging es unter anderem um die Forderung eines allgemeinen Tempolimits auf Autobahnen und um die Forderung, die Bundesländer müssten eigene Klimaschutzgesetze erlassen oder bestehendes Recht entsprechend anpassen.

«Es ist wichtig, dass die Zivilgesellschaft darauf beharrt, dass die Bundesregierung bestehendes Recht einhält und umsetzt.»

Jürgen Resch, Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe

Die Ambitionslücken der Politik schließen

Ein wichtiger Klageweg für mehr Klimaschutz führt über das Verwaltungsrecht. Hierbei geht es nicht darum, dass Gesetze per se nicht ausreichen, sondern darum, dass politische Instanzen Gesetze nicht umsetzen oder schlicht ignorieren. Um dieses Verhalten zu unterbinden, hat vor allem die DUH zahlreiche Klagen auf den Weg gebracht. «Es ist wichtig, dass die Zivilgesellschaft darauf beharrt, dass die Bundesregierung bestehendes Recht einhält und umsetzt», sagt Resch, «wir fordern hier von der Bundesregierung nachdrücklich mehr Ambition.» Auf dieser Ebene hat die Deutsche Umwelthilfe zuletzt im November 2023 am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einen wichtigen Erfolg erzielt. Sie hatte die Bundesregierung verklagt, weil in den Sektoren Gebäude und Verkehr die vom eigenen Klimaschutzgesetz vorgegebenen CO2-Jahresemissionsmengen überschritten wurden und die dadurch erforderlich gewordenen Klimaschutzsofortprogramme nicht ausreichten, um die Emissionsvorgaben in Zukunft wieder zu erreichen. Das Gericht verurteilte die Bundesregierung in einem bahnbrechenden Urteil zu mehr Klimaschutz, indem sie wirksame Sofortprogramme zur Einhaltung der Sektorenziele vorlegen und einhalten muss. «Hier wurden der Bundesregierung endlich einmal in der Sache so richtig die Leviten gelesen», so Resch.

Allerdings: Noch gelten die gesetzlichen Sektorenziele. Die Bundesregierung verfolgt aber das Ziel, das Gesetz dahingehend zu ändern, dass künftig alle Sektoren gemeinsam ein bestimmtes Ziel einzuhalten haben. So wären die großen Sektor-Sünder Verkehr und Gebäude aus dem Schneider und könnten ihre Verfehlungen auf andere Sektoren verschieben. Durch diese Verlagerung würde die deutsche Treibhausgasneutralität und das Erreichen der deutschen Klimaziele massiv gefährdet, wenn nicht sogar verunmöglicht. Zur Schließung der offensichtlichen Lücken bei der politischen Umsetzung von gesetzlichen Klimaschutzvorgaben sind auch noch viele weitere Verfahren vor deutschen Verwaltungsgerichten anhängig.

Unternehmen in die Verantwortung nehmen

Ein weiterer wichtiger Hebel für mehr Klimaschutz ist das Zivilrecht. Hierunter fallen zum Beispiel Klagen gegen Unternehmen. Derzeit am bekanntesten sind die Klagen von Greenpeace gegen VW und die der Deutschen Umwelthilfe gegen BMW, Mercedes und den Fossilkonzern Wintershall DEA. Die Kläger:innen berufen sich auf die Verantwortung der Konzerne für das Klima und fordern, dass diese bis spätestens 2030 die Herstellung und den Verkauf von klimaschädlichen Verbrennern stoppen. Wintershall DEA soll seine Geschäfte mit Öl und Gas bis 2030 einstellen. Stand heute haben die angerufenen Landesgerichte die Klagen abgelehnt und auch die beklagten Konzerne zeigen keinerlei Entgegenkommen. Die Kläger:innen haben Berufung eingelegt und sind auf dem Weg durch die Instanzen.

Auch wenn die meisten Klimaklagen derzeit nicht von Erfolg gekrönt sind, zeigt sich insgesamt die Tendenz, dass die Gerichte offener dafür werden, Klagen für mehr Klima- und Umweltschutz zum Schutz der Allgemeinheit zuzulassen und positiv zu entscheiden. Es gab große Präzedenzfälle, wie die Verurteilung des Shell-Konzerns 2021 vor einem niederländischen Gericht, das den Konzern dazu verurteilte, seine CO2-Emissionen bis 2030 drastisch zu reduzieren. Dieser Fall, die Klimaklage vor dem Bundesverfassungsgericht und der Erfolg der DUH bei den Sektorzielen sind wichtige Erfolge und zeigen, dass auch die vermeintlich statische Juristerei eine Weiterentwicklung durchlaufen kann.

«Wir sehen zum Beispiel, dass junge Akteur:innen immer stärker mit strafrechtlichen Konsequenzen konfrontiert werden, hier wollen wir unterstützen»

Henrike Lindemann, Geschäftsführerin des Vereins Green Legal Impact

Die Zivilgesellschaft bei der Nutzung des rechtlichen Hebels unterstützen

Auch Henrike Lindemann, Geschäftsführerin des Vereins Green Legal Impact, sieht im Recht einen mächtigen Hebel für die Durchsetzung von mehr Klima- und Umweltschutz. Der Verein wurde unter anderem von der Klimaanwältin Roda Verheyen gegründet. Viele Umweltschutzorganisationen und Anwält:innen sind (Förder-)Mitglieder. Der Verein selbst ist nicht vor Gericht tätig. «Wir sehen unsere Aufgabe darin, die Zivilgesellschaft bei der Nutzung des Rechts zum Schutz von Umwelt- und Menschenrechten zu unterstützen», sagt Henrike Lindemann. Green Legal Impact engagiert sich dementsprechend in der Aufklärung und Weiterbildung sowohl von jungen Jurist:innen, die an einer Transformation von Recht und Gesellschaft im Sinne des Klimaschutzes interessiert sind, als auch von Klimaschutzakteur:innen. «Wir sehen zum Beispiel, dass junge Akteur:innen immer stärker mit strafrechtlichen Konsequenzen konfrontiert werden, hier wollen wir unterstützen», so Henrike Lindemann. Darüber hinaus engagiert sich der Verein in der Koordination von gemeinschaftlichen Strategien für juristisches Vorgehen und im Lobbyieren für ein starkes Umweltrecht und eine starke Zivilgesellschaft. Hier erarbeitet der Verein unter anderem konkrete Gesetzesvorschläge. Das engagierte Zusammenspiel von Umweltschutzverbänden, klimabewegten Anwält:innen und aktivistischen jungen Jurist:innen macht Mut, dass der Hebel des Rechts zur Durchsetzung von Umwelt- und Klimaschutz schnell noch stärker wird.

Übrigens gibt es hier einen hörenswerten Podcast mit Green Legal Impact Germany.


Bildnachweise

Titelbild: Abbildung von Ines Meier | Lizenz: CC-BY-NC-ND 2.0

Klimagerechtigkeit jetzt!

Der Kampf gegen die Klimakrise ist untrennbar mit dem Kampf für soziale Gerechtigkeit verbunden. Wir wollen gemeinsam erfahren, wie wir die Klimakrise sozial und gerecht eindämmen können. Zehn Wochen haben wir uns in einem wöchentlichen Newsletter mit unterschiedlichen Schwerpunktthemen dem Thema genähert. Alle Inhalte können Sie jederzeit nachlesen, -sehen und -hören. 

Mehr Infos