Leere Sitzreihen des deutschen Bundestages
Energiepolitik

Öko-Energieversorger mit gemeinsamer Forderung: Beim Klimaschutz und der ökologischen Transformation darf jetzt nicht gespart werden!

Nach dem Haushaltsurteil: Jetzt fossile Subventionen kürzen!

Das Bundesverfassungsgericht hat am 15. November das zweite Nachtragshaushaltsgesetz des Jahres 2021 und damit die Auffüllung des Klima- und Transformationsfonds (KTF) mit Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Milliarden Euro für die Folgejahre durch ungenutzte Mittel aus der Corona-Bekämpfung für verfassungswidrig erklärt.

Mit diesem Grundsatzurteil fehlen nicht nur akut Finanzmittel, die für den klimafreundlichen Umbau der deutschen Energie- und Wirtschaftslandschaft fest eingeplant waren. Es stellt auch grundsätzlich weitere Sondertöpfe im Bund und den Ländern infrage, mit welchen ähnliche Transformationsaufgaben und auch die Entlastung von Verbraucher:innen finanziert werden sollten – wie etwa den Wirtschaftsstabilisierungsfond, der zur Finanzierung der Energiepreisbremsen genutzt wurde. In einer Lage, in der die Klimaschutz-Versäumnisse doch so dringend aufgeholt werden müssen, muss die Bewahrung der Lebensgrundlagen oberste Priorität bleiben!

Gemeinsamer Aufruf der Öko-Energieversorger

Genau das fordern wir zusammen mit Bürgerwerke eG, Green Planet Energy eG und naturstrom AG in einem gemeinsamen Statement: Die politische Unterstützung für Erneuerbare Energien, Energiewende und Dekarbonisierung der Wirtschaft muss entschlossen fortgeführt und die Bürger:innen dabei mitgenommen werden. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt 2021 kann sogar zur Chance für eine zukunftsgerichtete Finanzpolitik werden.

Denn eines läge doch so nahe: Wer in Klimaschutz investieren möchte, sollte nicht mehr mit der anderen Hand die Klimazerstörung befeuern. Der Abbau klimaschädlicher Subventionen kann sogar doppelt konstruktiv wirken, wie eine aktuelle Analyse des Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) im Auftrag der Öko-Versorger zeigt.

Das Geld ist da, es wird nur falsch verteilt

Der KTF-Lücke von insgesamt 60 Milliarden Euro über die nächsten Jahre, von denen 18 Milliarden 2024 fehlen, stehen kurzfristig abbaubare umweltschädliche Subventionen von jährlich knapp 24 Milliarden Euro gegenüber. Es bliebe sogar noch Handlungsspielraum für Priorisierungen. 

Beispiele für klimaschädliche Subventionen, die eingespart werden könnten:

  • Energiesteuervergünstigung für Diesel (LKW/PKW)
  • Energiesteuerbefreiung von Kerosin
  • Energiesteuervergünstigungen für Kohle 
  • Dienstwagenprivileg

...

Eine Abschaffung allein dieser Posten könnte die Lücke im KTF schon massiv reduzieren – ganz ohne Kürzungen bei Sozialausgaben oder Zukunftsinvestitionen. 

Hier können Sie die Studie herunterladen.

«Sozialverträglicher Klimaschutz gelingt nur, wenn wir Bürger:innen mitnehmen, sinnvoll entlasten und ihnen geeignete Anreize für nachhaltiges Handeln geben.»

Sebastian Sladek, Vorstandsmitglied der EWS Elektrizitätswerke Schönau eG

Verschmutzer belasten, Bürger:innen entlasten

Die aktuelle finanzpolitische Herausforderung sollte auch über den Subventionsumbau hinaus als Chance für eine konsequente und nachhaltige Finanzpolitik genutzt werden, betont EWS-Vorstandsmitglied Sebastian Sladek: «Der derzeitige CO2-Preis bildet bei Weitem nicht die realen Kosten klimaschädlichen Handelns ab, wodurch dies auch noch gefördert wird. Die jetzige Ausnahmesituation eröffnet Möglichkeiten, um den deutschen CO2-Preis zu stärken und sowohl einen verlässlichen als auch ambitionierten CO2-Preispfad für die nächsten Jahre festzulegen.

Zusätzliche Einnahmen sollten sowohl für die Transformation hin zu einer nachhaltigen Wirtschaft, aber vor allem für einen sozialen Ausgleich genutzt werden. Wir fordern daher die Bundesregierung auf, das Klimageld so schnell wie möglich einzuführen. Denn eins ist klar: Sozialverträglicher Klimaschutz gelingt nur, wenn wir Bürger:innen mitnehmen, sinnvoll entlasten und ihnen geeignete Anreize für nachhaltiges Handeln geben.»

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