Ein Techniker mit Tablet steht vor einer Wärmepumpe im Garten und erklärt sie einem Paar
Wärmewende

Wer sich bald eine neue Heizung zulegen will oder muss, steht vor vielen Fragen: Welche Art soll es werden? Was ist erlaubt, was ist sinnvoll?

Gebäudeenergiegesetz: Pflichten und Chancen

Seit dem 1. Januar 2024 gilt das Gebäudeenergiegesetz in der aktuellen Form. Vorangegangen war ein teilweise würdeloses politisches Hickhack, das durch viele Falschdarstellungen, Halbwahrheiten und emotionalisierende Schlagzeilen für viel Verunsicherung in der Bevölkerung gesorgt hat: Darf man noch eine Öl- oder Gasheizung einbauen? Muss man seine funktionierende Heizung herausreißen und durch eine Wärmepumpe ersetzen? Kommen nun Kosten in sechsstelliger Höhe auf Hauseigentümer:innen zu? 

Verunsicherte Hausbesitzer:innen

Solche Fragen bekommt auch Beate Scharr aus dem EWS-Store am Hauptbahnhof Freiburg oft gestellt. Die Kundenberaterin hält regelmäßig Veranstaltungen ab, um zu Themen wie Solar-Aufdachanlagen oder Wärmepumpen zu informieren. Die kommenden Termine sehen Sie übrigens jederzeit auf unserer Seite Veranstaltungen.

«Die Leute wurden da ja vollkommen verrückt gemacht», konstatiert die Energieexpertin. «Vor allem die Angst, dass man irgendwann seine funktionierende Heizung ausbauen muss, wirkt noch nach. Um das klar zu sagen: Das ist Quatsch. Bestehende Heizungen müssen nicht herausgerissen werden.» 

Das steht im Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Bei so viel Verwirrung sollte man sich das Gesetz erst einmal konkret anschauen: 

  • Für neue Immobilien in Neubaugebieten gilt seit dem 1.1.2024, dass die Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben können werden muss – ohne Vorgaben, welche Technologie das ist.
  • Für Bestandsgebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gilt die Pflicht erst, wenn die Fristen für die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung ablaufen.
  • In Gemeindegebieten ab 100.000 Einwohner:innen ist das der 30.06.2026 und in Gemeindegebieten mit bis zu 100.000 Einwohner:innen der 30.06.2028.


So lange können Hausbesitzer:innen also noch ohne weiteres neue Öl- oder Gastherme einbauen. Die Frage ist nur: Ist das, was erlaubt ist, auch sinnvoll?

Was folgt daraus zum jetzigen Zeitpunkt?

Vor solchen Fragen stehen aktuell viele Menschen, deren Heizung jetzt veraltet ist oder absehbar nicht mehr lange hält: Jetzt eine Wärmepumpe anschaffen? Warten, bis sie günstiger werden? Noch einmal die alte Heizung reparieren lassen? Noch schnell einen neuen Öl- oder Gasbrenner einbauen, solange es noch geht? Eine Situation, die Beate übrigens auch aus eigener Erfahrung kennt.

«Heizungen gehen ja meistens im Winter kaputt, weil man sich im Sommer nicht damit befasst. Und wenn dann die Sorge besteht, zu Weihnachten in der Kälte zu sitzen, dann ist die Versuchung groß, wieder zum Bewährten zu greifen. Die neue Gastherme ist schnell eingebaut, gleich verfügbar, günstiger in der Anschaffung. Das bedeutet aber auch, dass man für die nächsten zwanzig Jahre festgelegt ist. Und 2045 soll Deutschland bereits klimaneutral sein.» 

Denn neben dem Anschaffungspreis sollte man auch bedenken, dass die Brennstoffpreise – wegen CO₂-Bepreisung und steigenden Netzkosten fürs Gasnetz – nur noch den Weg nach oben kennen werden.

Das Haus als Ganzes betrachten

Also doch: Wärmepumpe jetzt oder nie? Diese Frage lässt sich nur beantworten mit einem entschiedenen «Kommt drauf an». 

Beate erklärt: «Am Anfang ist die Frage, wie es um den energetischen Zustand des Hauses bestellt ist: Wie sind die Fenster? Wie ist die Isolierung? Wie steht es um Decken und den Keller? Denn wenn man in einem total zugigen Altbau lebt, wird man mit der Wärmepumpe nicht glücklich. Um eine Aussage über die Effizienz der Wärmepumpe treffen zu können, ist die Jahresarbeitszahl entscheidend.» Diesen Wert, der sich aus der verbrauchten Strom- und der abgegebenen Wärmemenge berechnen lässt, können individuelle Energieberatungen ermitteln. Das ist auch Bestandteil des Wärmepumpen-Beratungsangebotes von EWS und Green Planet Energy (siehe auch unten).

Als Faustregel, so die Kundenberaterin, kann man die Vorlauftemperatur der aktuellen Heizanlage betrachten: Lässt sich das Gebäude mit einer Vorlauftemperatur von 50 °C heizen, wird es innen problemlos auch mit der Wärmepumpe gemütlich warm. 

Förderungen unterstützen den Umstieg

Die Kombination aus schlecht gedämmter Gebäudehülle und fossil betriebener Heizung ist also derzeit rechtlich zulässig, aber generell nicht günstig, nicht für den Klimaschutz und in absehbarer Zeit immer weniger für den Geldbeutel. Zur Abhilfe wurden mit dem Gebäudeenergiegesetz und der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) umfangreiche Fördermöglichkeiten geschaffen – bis zu 70 Prozent der Anschaffungskosten einer Wärmepumpe werden derzeit übernommen.

Teil der Wärmepumpen-Förderung ist der sogenannte Geschwindigkeitsbonus, der derzeit 20 Prozent beträgt, wenn eine fossile Heizung durch eine mit Erneuerbaren-Antrieb ausgetauscht wird. Diese Höhe wird sukzessive sinken, der Mechanismus belohnt also die schnelle Entscheidung.

Individuelle Betrachtung ist unumgänglich

Zusammenfassend kann man sagen: Das Gebäudeenergiegesetz in der jetzigen Form bedeutet für Hausbesitzer:innen nicht das Verarmungsprogramm, als das es mitunter dargestellt wurde. Weder gibt es Fristen, in denen bestehende Heizungen herausgerissen werden müssen, noch wird man mit höheren Kosten für eine klimafreundliche Heizart alleine gelassen.

Für diejenigen, die vor der Frage «Neue Heizung, und wenn ja, wann und welche?» stehen, muss immer der Einzelfall betrachtet werden. Schließlich gibt es zahlreiche Faktoren, die die Antwort bedingen. Mit dem Zustand der Gebäudehülle, dem vorhandenen Heizungssystem und der Wohnlage (und somit der Aussicht auf Nah- oder Fernwärmeanschluss) seien hier nur drei mögliche Faktoren genannt. 

Eine seriöse und qualifizierte Energieberatung kann Ihnen in jedem Fall helfen, eine realistische Kosten-Nutzen-Abwägung zu erstellen. Und sogar, wenn Sie Ihre Gasheizung noch eine Weile weiter betreiben wollen, kann diese Ihnen helfen, Heizkosten und Energieverbrauch zu senken, auch mit geringinvestiven Maßnahmen.

Titelbild: Adobe Stock

Gute Beratung im EWS Store Freiburg

Für Kund:innen in Freiburg und der Region bietet der EWS-Store regelmäßig Infoveranstaltungen zu Energiethemen an. Der nächste findet am 09. April zu PV-Dachanlagen statt. >> Hier anmelden

Auf unserer Veranstaltungsseite halten wir Sie stets auf dem Laufenden. Sie können auch eine E-Mail an store-freiburg [at] ews-schoenau [punkt] de schreiben, wenn wir Sie auf die Interessent:innenliste aufnehmen sollen.

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